Fr, 02.10.2015 , 14:33 Uhr

Prozess-Wende: Vermeintliche NSU-Nebenklägerin soll gar nicht existieren

Im Münchner NSU-Prozess ist eine Frau als vermeintliches Opfer und Nebenklägerin zugelassen, die «nach aktuellem Kenntnisstand gar nicht existent sein dürfte». Das hat einer der Nebenklage-Anwälte in dem Verfahren, Ralph Willms, am Freitag über seinen Verteidiger mitteilen lassen. 

 

München – Willms sei dabei von einem anderen vermeintlichen Opfer des Bombenanschlags an der Kölner Keupstraße im Jahr 2004 getäuscht worden.

 

Dieser Mann habe vorgegeben, die Frau zu kennen, und habe Willms auch ein Foto von ihr gezeigt. «Zufällig» habe sich jetzt aber herausgestellt, dass dieser Mann dasselbe Foto auch einem anderen Anwalt gezeigt und mit einer anderen Identität versehen habe. In der Mitteilung ist von «betrügerischen Machenschaften» dieses Mannes die Rede.

 

Anwalt Willms vertritt die wohl gar nicht existierende Frau seit Beginn des NSU-Prozesses im Mai 2013. Die Affäre war in dieser Woche vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ins Rollen gebracht worden. Götzl forderte Willms auf, zu klären, wo sich seine Mandantin aufhält. Er habe mehrmals vergeblich versucht, sie als Zeugin zum Prozess zu laden.

 

dpa/mk

München NSU Prozess trio
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