Mo., 09.03.2015 , 14:52 Uhr

"Prügelpolizist von der Au" verliert zwei Sterne und bleibt im Dienst

Es war ein Fall von Polizeigewalt, der in ganz Deutschland durch die Medien ging. Der Polizist, der einer gefesselten Frau ins Gesicht geschlagen hat, ist vom Münchner Verwaltungsgericht um zwei Dienstgrade degradiert worden. Der Beamte war in einem früheren Prozess bereits zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

 

Der Polizist hatte im Januar 2013 einer gefesselten Frau auf der Wache in der Münchner Au sowohl das Nasenbein als auch die Augenhöhle mit einem Faustschlag gebrochen. In einem vorherigen Prozess war er bereits zu einer 10-monatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung, verurteilt worden. Nun hatte das Verwaltungsgericht in München noch zu entscheiden, ob und in welcher Form der Polizist weiterhin verbeamtet bleibt. Laut mehreren Berichten wäre es auch gut möglich gewesen, dass er komplett aus dem Dienst entfernt wird. Die zuständige Richterin entschied sich jedoch dafür, ihn vom Polizeihauptmeister um zwei Stufen zum Polizeimeister zu degradieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Die Münchner Polizei, als sein Arbeitgeber, setzte sich aber für den Mann ein: 15 Monate habe er nicht mehr als Polizist arbeiten dürfen, danach sei er in den Innendienst versetzt worden, wo er gute Arbeit leiste, heißt es in der Süddeutschen Zeitung.

 

Die Degradierung bringt dem Familienvater erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Auf ihn kommen auch noch Regressforderungen des Freistaats zu, der dem Opfer Schmerzensgeld gezahlt hat.

 

Der Fall Theresa Z

 

Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt und ein schlechtes Licht auf die Münchner Polizei geworfen. Der nun verurteilte Polizist hatte immer wieder behauptet, dass er in Notwehr gehandelt habe. Die 24-jährige Frau hatte in Handfesseln in einer Zelle auf einer Pritsche gelegen, die anwesenden Beamten wüst beschimpft und dem Polizeihauptmeister ins Gesicht gespuckt. Nach seiner Darstellung hatte sie sich dann zu einem Kopfstoß aufgebäumt, worauf er ihr einen Schlag versetzte und dabei Nasenbein und Augenboden brach. Das Strafgericht hatte ihn wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Auch das Verwaltungsgericht wertete den Schlag als provozierte, «einmalige persönlichkeitsfremde Tat» – nur deshalb sei er nicht aus dem Dienst entfernt worden.

 

Erst im Dezember: Rosenheimer EX-Polizeichef verliert Beamtenstatus

 

Der Ex-Chef der Rosenheimer Polizei hat im Dezember hingegen komplett seinen Beamtenstatus verloren. Er war vor zwei Jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einen 15-jährigen Schüler verletzt hatte. Als dieser mit Handschellen gefesselt war, hatte er ihm eine Ohrfeige verpasst und seinen Kopf mehrmals gegen eine Wand geschlagen.

Au Gericht Polizist Prügel Theresa Z

Das könnte Dich auch interessieren

27.07.2026 Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d) Vollzeit 40h/Woche 27.07.2026 Langzeitpraktikant/in Technik (m/w/d) 21.07.2026 Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen: Ein Wegweiser für den bayerischen Mittelstand Wer ein kleines oder mittleres Unternehmen führt, kennt die Herausforderung: Wachstum kostet Geld, und das Kapital ist selten genau dann verfügbar, wenn man es braucht. Ob neue Maschinen, zusätzliche Mitarbeiter oder die Erschließung neuer Märkte – die Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen sind heute deutlich vielfältiger als noch vor zehn Jahren. Neben dem klassischen 20.07.2026 Der erste Kontaktpunkt entscheidet – warum Zufahrtsmanagement zunehmend zum Wettbewerbsfaktor wird In vielen Unternehmen wurde die Zufahrt zum Betriebsgelände lange Zeit als rein technisches Element betrachtet: Kontrollpunkt, Tor, Zaun, Wachposten. In der Praxis beginnt jedoch genau an dieser Stelle sehr häufig der eigentliche operative Prozess eines Unternehmens. Hier treffen Lieferanten, Fahrer, Subunternehmer, Mitarbeitende, Gäste, Servicedienstleister und externer Transport aufeinander. Hier entstehen erste Verzögerungen, Warteschlangen, organisatorische Missverständnisse