Fr, 16.06.2017 , 09:36 Uhr

Schlangenköpfe und Insektenlarven – Ekel-Fund beim Zoll in Garching

Dieser Fund dürfte den Zollbeamten aus Garching ganz schön gestunken haben: Zwanzig Kilogramm verwesenden Fisch, Insektenlarven und Schlangenköpfe (Foto) stellten die Zöllner in einer Postsendung aus Sambia fest.

 

Die gesamte Sendung war aufgrund des Verwesungszustandes – insbesondere der der Insekten und der Reptilien – einerseits aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht einfuhrfähig, andererseits lag zudem ein artenschutzrechtlicher Verstoß bei den Reptilienköpfen vor.

Bei genauerer Betrachtung stellten die Zöllner fest, dass es sich bei den Reptilienköpfen um Riesenschlangen (Boidae) handelte, die unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind. Da keine artenschutzrechtlichen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde die Sendung beschlagnahmt.

Bei den Insektenlarven handelte es sich um sogenannte Mopanewürmer, die im südlichen Afrika als Snack verzehrt werden.

„Den tierseuchenrechtlichen Regelungen unterliegen neben lebenden Tieren, wie z.B. Nutzvieh und Haustiere, auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen Erzeugnissen zählen z.B. Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch, aber auch Milch und Milchprodukte“, erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Die gesamte Sendung wurde auf Grund von tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

 

Zoll/brc

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