Mi, 10.08.2016 , 15:49 Uhr

Ex-Klosterbruder wegen Missbrauchs eines Schülers bestraft

Der Religionslehrer in der Mönchskutte führte als Präfekt eine Schülergruppe im Kloster Ettal auch durch den Alltag. Er hat das in ihn gesetzte Vertrauen durch wiederholte sexuelle Übergriffe auf Jungen missbraucht. Jetzt muss der Ex-Geistliche ins Gefängnis.

 

München (dpa) – Ein früherer Mönch und Religionslehrer des Benediktinerklosters Ettal ist am Mittwoch wegen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Münchner Landgericht bezog in die Gesamtstrafe eine Verurteilung aus dem vergangenen Jahr wegen desselben Delikts ein. In dem neuen Fall hat der Angeklagte gestanden, sich 2004 und 2005 an einem damals 13 Jahre alten Schüler vergangen zu haben.

 

Der Prozess fand weitgehend hinter verschlossenen Türen statt. Selbst bei den Plädoyers blieb die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für den 46-Jährigen. Die Verteidigung plädierte auf einen Schuldspruch wegen eines minder schweren Falls des Sexualdelikts und damit auf eine mildere Strafe.

 

Der frühere Mönch hatte sich zu seinen Verfehlungen bekannt. Er war seit dem Schuljahr 2001/2002 als Religionslehrer am Internat des Klosters beschäftigt und betreute eine Gruppe von etwa einem Dutzend Schülern als Präfekt. Dazu zählte 2004 und 2005 der 13-Jährige, dessen Vertrauen der Pädagoge in zehn Fällen zu sexuellen Übergriffen ausnutzte, wobei sich die Intimitäten bei den Besuchen des Jungen im Präfektenzimmer steigerten. Der Nebenkläger gehörte zu den drei Opfern, derentwegen der Angeklagte 2015 zu einem Jahr und zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Erst im damaligen Prozess schilderte der inzwischen 24-Jährige die Einzelheiten der sexuellen Handlungen, die zur neuen Anklage führten.

 

Der Pädagoge war von der Klosterleitung 2005 als Präfekt und Religionslehrer wegen «Distanzlosigkeit» gegenüber seinen Schülern abgelöst worden. Ins Visier der Ermittler geriet er erst im Zuge der Aufdeckung von Sexskandalen an mehreren überwiegend geistlich geführten Internaten. Der gelernte Bankkaufmann wurde mittlerweile vom Vatikan des Priesteramtes enthoben und aus dem Kloster ausgeschlossen.

 

Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht vor allem das Geständnis des 46-Jährigen. Das Opfer sei altersmäßig nahe an der «Schutzgrenze» von 14 Jahren gewesen. Es habe keine körperlichen und psychischen Schäden durch die schon länger zurück liegenden Übergriffe davongetragen. Andererseits habe sich der Angeklagte seiner sexuellen Verfehlungen im «besonderen Schutzbereich des Klosters» schuldig gemacht.

 

(dpa)

 

Gericht Haft Kindesmissbrauch Urteil Verurteilung
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