Fr., 15.09.2017 , 11:18 Uhr

Schwerpunktkontrollen der Autobahnpolizei: Rettungsgasse bilden!

In den letzten Wochen führten die Autobahnpolizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd  eine Schwerpunktaktion durch. Im Fokus der Polizei standen diejenigen, die bei Stau nicht die Absicht hatten, eine Rettungsgasse zu bilden.

 

Obwohl verstärkte Kontrollen angekündigt waren und das Thema Rettungsgasse in letzter Zeit immer häufiger diskutiert wurde, ignorierten viele Verkehrsteilnehmer, eine solche zu bilden.

 

Insgesamt 85 Verkehrsteilnehmer mussten ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zahlen. 23 nichtdeutsche Autofahrer mussten eine Sicherheitsleistung hinterlegen, weil sie trotz Stau keine Rettungsgasse gebildet oder nicht freigehalten haben.

 

Einige Autofahrer erlaubten sich sogar die Frechheit, eine gebildete Rettungsgasse zu nutzen, um schneller an ihr Ziel zu gelangen.

 

Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald Stau zu erkennen ist. Egal ob es sich hierbei um eine Baustelle, einen Unfall oder starken Ferienreiseverkehr handelt. Eine Rettungsgasse muss bei jeder Art von Stau gebildet werden.

 

 Wie bildet man eine Rettungsgasse?

 

„Eins links – zwei rechts“ – Die Autos, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, fahren nach links, die restlichen nach rechts. Die Pannenspur muss frei bleiben. Die Rettungsgasse darf erst wieder aufgelöst werden, wenn der Verkehr rollt.

 

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