Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Am Dienstag wurde ein 19-jähriger Brandenburger zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt, da er Sex mit einer 12-jährigen Geretsriederin gehabt haben soll. Angezeigt wurde er Ende Oktober 2014 von dem Vater des Mädchens.
Wie der Münchner Merkur berichtete, soll 2014 ein damals 19-jähriger Brandenburger ein 12-jähriges Mädchen aus Geretsried im Internet kennengelernt haben. Die beiden hatten dann zwei Monate lang Kontakt im Internet und später auch per Telefon. Dann habe er sich in den Zug gesetzt, um „die Liebe meines Lebens zu treffen“. Der Rest habe sich „so ergeben“, ergänzte Verteidiger Stevan Krnjaic bei der Verhandlung.
Mitte Oktober 2014 sollen sich die beiden zum ersten Mal in der Wohnung der Mutter des Mädchens getroffen und Zungenküsse ausgetauscht haben. Später soll es dann in einem Wald zu ersten sexuellen Handlungen gekommen sein. Am nächsten Tag kam es dann zum Geschlechtsverkehr, welchen sie jedoch zunächst abbrachen, da das Mädchen Schmerzen dabei hatte.
„Alles, was passiert ist, war einvernehmlich. Er hat sie zu nichts gezwungen“, so der Verteidiger bei der Verhandlung. Dies bestätigte das Mädchen bei ihrer Vernehmung. Sie habe sich sogar eine Woche lang krank gestellt, um sich mit ihrem Freund zuhause treffen zu können.
Dennoch, betonte Staatsanwalt Konrad Veitenhansl, sei eine Zwölfjährige „noch ein Kind und deshalb absolut geschützt und jeglicher Sexkontakt verboten“. Allerdings soll sich das Mädchen anfangs für 14 ausgegeben haben. Als sie ihm schließlich ihr wahres Alter verriet, sei es zu spät gewesen „Da hatte ich mich schon verliebt“, so der 19-Jährige. „Meine Liebe zu ihr war stärker als der Verstand“. Laut dem Mädchen haben sich die beiden dann auch darüber unterhalten, dass es verboten sei, „aber das war uns egal“.
Das Jugendschöffengericht wertete es als strafmildernd, dass „von beiden Seiten intensive Gefühle im Spiel waren“ und verurteilte den 19-Jährigen zu 500 Euro Geldstrafe, welche er an die Oberlandwerkstätten zahlen muss. „Das ganze hört sich sehr schwerwiegend an und ist strafbar. Aber es handelte sich – wie heute für alle deutlich geworden ist – um eine einvernehmliche Liebesbeziehung“, begründete Jugendrichter Urs Wäckerlin, warum die Tat „in den Bereich des minderschweren Falls rückt“.