Verwirrung vor dem Wahlzettel – muss nicht sein. Hier wird für Sie zusammengefasst, was beim Wählen wissenwert wäre.
Bei Kommunalwahlen haben die Bürger im Wortsinne die Qual der Wahl: Wer in einer Landgemeinde wohnt, darf gleich vier Stimmzettel ausfüllen: Gemeinderat, Kreistag, Bürgermeister und Landrat. Bei keiner anderen Wahl treten so viele Kandidaten an. Allein die CSU schickt heuer an die 40 000 Bewerberinnen und Bewerber ins Rennen.
Die größten Stimmzettel hat traditionsgemäß die größte Stadt: In München kandidieren 932 Kandidaten auf 14 Listen für den Stadtrat. Allein die Entfaltung des riesigen Stimmzettels in der Wahlkabine stellt den einen oder anderen Münchner Bürger vor Probleme. Es dürfen auch mehr Menschen wählen als bei Landtags- oder Bundestagswahlen: EU-Bürger sind stimmberechtigt.
Grundregel bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen: Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze in den örtlichen Parlamenten gibt. In kleineren Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern können unter Umständen auch mehr Stimmen vergeben werden, als der Gemeinderat Sitze hat. Der einfachste Weg ist, eine einzige Liste anzukreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen. Dann fallen alle Stimmen automatisch an die angekreuzte Partei oder Wählergruppe.
Man kann aber auch einem einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben («häufeln» oder «kumulieren»). Außerdem können die Wähler ihre Stimmen beliebig an Bewerber verschiedener Listen verteilen («panaschieren»). Vorsicht ist geboten: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, macht seinen Stimmzettel ungültig.
jn / dpa