Mo, 18.07.2016 , 15:00 Uhr

Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Fahrdienstleiter von Bad Aibling

Ein Fahrdienstleiter der Bahn spielt auf dem Handy, statt sich um den Zugverkehr zu kümmern. Er wird abgelenkt und lässt zwei Züge frontal aufeinander zurasen. 12 Menschen sterben, fast 90 werden verletzt. Jetzt liegt die Anklage vor.

 

Bad Aibling – Gut fünf Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen den Fahrdienstleiter erhoben. Sie wirft dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) fahrlässige Tötung in 12 Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vor.

 

Es bestehe der Verdacht, «dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war», teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit. Daher sei der Mann von falschen Annahmen ausgegangen, was den Kreuzungsverkehr der beiden Züge betrifft.

 

Beim Zusammenstoß zweier Meridian-Züge waren am 9. Februar in der oberbayerischen Stadt zwölf Menschen ums Leben gekommen. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Traunsteins Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese hatte schon wenige Tage nach dem Unglück über den damals 39-jährigen Fahrdienstleiter gesagt: «Hätte er sich regelgemäß, also pflichtgerecht, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen.» Der Mann sitzt seit April in Untersuchungshaft.

 

 

Ein technischer Defekt konnte nicht festgestellt werden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte: «Die Überprüfung der bahntechnischen Anlagen an der Unfallstrecke und im Stellwerk einschließlich der Funktechnik durch mehrere technische Sachverständige ergab keine Anhaltspunkte für technische Mängel als Unfallursache»

 

Das Landgericht Traunstein muss nun prüfen, ob es die Anklage zulässt. Stimmt sie zu, muss die zuständige Kammer eine Hauptverhandlung ansetzen und dafür Termine bestimmen. Die Vorbereitungszeit wird von Verfahrenskennern auf drei bis vier Monate geschätzt. Der Prozess könnte also noch in diesem Jahr beginnen. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

 

Die Zahl der Opfer des Zugunglücks wäre womöglich noch deutlich höher gewesen, wenn nicht an jenem Unglückstag, dem Faschingsdienstag, Ferien in Bayern gewesen wären. An Schultagen sitzen in den Meridian-Zügen morgens viele Kinder und Jugendliche.

 

Die Meridian-Züge auf der Strecke zwischen Holzkirchen und Rosenheim werden privat von der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) betrieben, einer Tochter der Transdev mit deutschem Sitz in Berlin. Die Infrastruktur wie Gleise und Signalanlagen stellt die Deutsche Bahn.

 

(dpa/lby)

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