Fr., 26.05.2017 , 11:22 Uhr

Staatsanwaltschaft geht im Kreissägen-Fall in Revision

Der Prozess gegen eine Frau wegen Tötung ihres Freundes mit einer Kreissäge geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, teilte das Landgericht München I heute mit. Das Gericht hatte die 32-Jährige eine Woche zuvor wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat Ende 2008 in Haar bei München dagegen als Mord gewertet und eine lebenslange Haftstrafe verlangt. Das Motiv der Tat blieb trotz eines Geständnisses der ehemaligen Pädagogikstudentin unklar.

 

 

Wie von münchen.tv berichtet, tötet die Frau ihren gefesselten Geliebten beim Sex mit einer Kreissäge. Am Freitag, den 19. Mai, verurteilte das Landgericht München I die 32-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten – wegen Totschlags und nicht wegen Mordes, wie viele erwartet hatten. «Die Tötung ist skurril und bizarr und erfüllt die Voraussetzungen eines Horrorszenarios», sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. «Wer einem anderen eine laufende Handkreissäge zweimal gegen den Hals drückt, handelt mit absolutem Vernichtungswillen.»

 

 

Mit dem Urteil folgte das Gericht dennoch dem Plädoyer der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert und geht nun in Revision. Das Gericht konnte jedoch Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe nicht erkennen, auch weil das Motiv für die Tat trotz eines Geständnisses der ehemaligen Pädagogikstudentin unklar blieb.

 

Nach der Tat ließ die 32-Jährige den Toten liegen und sperrte das Dachgeschoss ab. Der Verwesungsgeruch fiel ihren Mitbewohnern nicht auf, weil es ohnehin nach Kleintieren, Moder und Dreck stank. Erst ihr neuer Freund fand einige Monate später die Leiche. Mit einem Helfer begruben die beiden die sterblichen Überreste im Garten, die erst Anfang 2016 nach einem Hinweis an die Polizei entdeckt wurden. Die Männer wurden im September 2016 wegen Strafvereitelung verurteilt, legten aber Berufung ein.

 

Die Geschehnisse hatte die Frau gestanden. «Die Frage nach dem „Warum“ steht aber nach wie vor offen im Raum», sagte Höhne. Der kleinste gemeinsame Nenner sei wohl ihre Unzufriedenheit mit der Beziehung gewesen und der feste Wille, nachhaltig etwas zu ändern.

 

 

dpa/sk

 

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