Do., 03.04.2014 , 13:25 Uhr

Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst: „Ein fairer Kompromiss“

Die Tarifparteien im Öffentlichen Dienst haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Tarifeinigung sieht ab März 2014 Gehaltssteigerungen um 3,0 Prozent (mindestens 90 Euro) sowie für Auszubildende pauschal 40 Euro vor. Ab März 2015 steigen die Entgelte um weitere 2,4 Prozent (linear) sowie bei Auszubildenden um 20 Euro. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Der Abschluss kostet die kommunalen Arbeitgeber 2014 rund 2,55 Milliarden Euro (alle Bestandteile des Abschlusses) und 2015 zusätzliche zwei Milliarden Euro.

 

 

Für München bedeutet der Tarifabschluss Mehrkosten für die Stadtverwaltung und die sechs Eigenbetriebe in Höhe von rund 50 Millionen Euro. Allein dem Sozial- und Erziehungsdienst kommen 2014 7,1 Millionen Euro und 2015 5,6 Millionen Euro zugute.

 

 

Durch den Mindestbetrag steigen die Gehälter der untersten Entgeltgruppen über die Laufzeit im Extremfall um bis zu 8,2 Prozent. Der von den Gewerkschaften geforderte Sockelbetrag hätte zu Steigerungen von bis zu 10,2 Prozent geführt. Für den Verhandlungsführer der Kommunen, Münchens Personal- und Organisationsreferenten Dr. Thomas Böhle, ist der Abschluss „ein fairer Kompromiss“. „Spielräume für Zugewinne in den oberen Entgeltgruppen sind aus unserer Sicht wichtig, um den öffentlichen Dienst auch beim Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte weiterhin attraktiv zu halten. Diese Spielräume sind bei der Vereinbarung eines Mindestbetrages
größer als bei einem Sockel.“ Dr. Böhle weiter: „Vor dem Hintergrund der hohen Lebenshaltungskosten in München begrüße ich persönlich als Münchens Personal- und Organisationsreferent die Verbesserungen in den unteren und mittleren Einkommensgruppen, obgleich ich nicht verkenne, dass viele Städte und Gemeinden Probleme haben werden, diesen Abschluss zu finanzieren. Insbesondere, so Böhle, stehe er hinter den Verbesserungen für die Auszubildenden.

 
Über 400 von ihnen erhalten rückwirkend zum 1. März 40 Euro mehr. Ab März 2015 kommen weitere 20 Euro dazu. Mit dem Abschluss gibt es außerdem einen Urlaubstag mehr (statt 27 jetzt 28 Tage). Die seit 2012 bestehende Regelung zur unbefristeten Übernahme bei Bedarf wurde verlängert. „Diese Verbesserungen helfen uns im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, gute Nachwuchskräfte für unsere Ausbildungen zu gewinnen“, ist sich der Personalreferent sicher.

 

 

 

Die Eckpunkte des Abschlusses:
– Entgelt: 3,0 Prozent ab März 2014 (mindestens 90 Euro), weitere 2,4 Prozent ab März 2015.
– Auszubildende: 40 Euro ab März 2014; weitere 20 Euro ab März 2015. Die bestehende Übernahmeregelung wird verlängert; keine Übernahmeverpflichtung.
– Versorgungsbetriebe: Übertragung der Entgelterhöhungen in den TV-V ohne Mindestbetrag (3,3 Prozent ab März 2014; weitere 2,4 Prozent ab März 2015), weitere spezifische Regelungen.
– Nahverkehr und Krankenhäuser: keine Sonderregelung vereinbart.
– Laufzeit: 24 Monate

 

 

 

jn / Rathausumschau

öffentlicher Dienst Verdi

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