Sie überlebte nur knapp den Mordanschlag, bis heute ist sie gezeichnet von der brutalen Messerattacke durch den Mann, dem sie heute im Gerichtssaal in die Augen sehen wird. Die zur Tatzeit 17-Jährige ist vor dem Landgericht Traunstein als Zeugin geladen.
Im Prozess um den Mord an einem Rentner und den Mordversuch an einer Jugendlichen kam es am dritten Verhandlungstag zur Gegenüberstellung des Angeklagten mit dem jugendlichen Opfer. Die zur Tatzeit 17-Jährige war am Freitag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Traunstein als Zeugin geladen. Sie sollte aussagen, wie sich der Überfall des Mannes auf sie abspielte. Laut Anklage stach der mutmaßliche Täter dem Opfer mehrmals in Kopf und Brust. Ein Stich ging ins linke Auge. Die junge Frau ist auf dem Auge erblindet.
Zeugin reagiert verängstigt
Die junge Frau leidet nach wie vor unter den seelischen Folgen der Tat. Im Prozess um den Mord an einem Rentner und den Mordversuch an der Jugendlichen bezeichnete eine Freundin das Opfer am Freitag zwar als Kämpfernatur. Den Nachhauseweg, auf dem sie in der Nacht lebensgefährlich verletzt wurde, könne sie aber nicht mehr alleine zu Fuß bewältigen, schilderte die Zeugin vor dem Traunsteiner Landgericht die Gemütslage der jungen Frau.
Zudem reagiere sie mitunter verängstigt. Als Beispiel nannte die Freundin, dass die mittlerweile 18-Jährige zu weinen begonnen habe, nur weil ein junger Mann sie aus Spaß von hinten erschreckt habe
Identifizierung des Täters erfolgreich
Der Angeklagten im Gerichtssaal wurde zudem eindeutig von dem Opfer als Täter identifiziert. Sie erkenne den Mann an seinen Augen und seinem Blick, sagte die Frau. Der Angeklagte war dem direkten Sichtkontakt zunächst ausgewichen, wurde vom Vorsitzenden Richter aber aufgefordert, der 18-Jährigen ins Gesicht zu schauen. Er zeigte bei der Gegenüberstellung im Sitzungssaal keine sichtbare Regung.
Täter schweigt im Prozess
Der zur Tatzeit 20-Jährige muss sich seit Dienstag vor der Jugendkammer des Gerichts wegen Mordes und Mordversuchs verantworten – begangen in der Nacht zum 14. Juli 2014, als Deutschland Fußball-Weltmeister wurde. Der damals in Bad Reichenhall stationierte Bundeswehrsoldat aus Morbach in Rheinland-Pfalz soll den 72 Jahre alten Malermeister erstochen haben. Der Angeklagte schweigt im Prozess.
Am Mittwoch hatte ein Rechtsmediziner über die Brutalität berichtet, mit der die Taten ausgeführt wurden. Die Konzentration der Messerstiche auf den Kopf der beiden Opfer sei eine „absolute Rarität“, sagte der Gutachter vor Gericht.
Der Angeklagte Christoph R. sitzt am 14.04.2015 im Saal des Landgerichtes in Traunstein (Bayern). Der 21-Jährige ist wegen Mordes an einem 72-jährigen Rentner und wegen Mordversuches an einer 17-Jährigen in Bad Reichenhall angeklagt. Am 17.04.2014 wird im Prozess das zweite Opfer als Zeugin vernommen