Di., 12.01.2016 , 13:18 Uhr

Tengelmann-Edeka-Fusion: Gabriel genehmigt Übernahme der Supermarktkette

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird die umstrittene Übernahme der Supermarktkette Kaiser’s – Tengelmann durch den Handelsriesen Edeka per Ministererlaubnis mit Auflagen billigen. Das erfuhren die Deutsche Presse-Agentur und das „Handelsblatt“ am Dienstag aus Regierungs- sowie Branchenkreisen.

 

 

Gabriel widersetzt sich damit der Einschätzung von Kartellamt und Monopolkommission. Gabriel muss aber neben den Auswirkungen auf den Wettbewerb bei einer Ministererlaubnis auch die Einflüsse auf das Gemeinwohl sowie gesamtwirtschaftliche Gründe berücksichtigen.

 

Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang April aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Um das Veto auszuhebeln, beantragten die Supermarktketten bei Gabriel eine Ministererlaubnis. Auch die Monopolkommission hatte Gabriel in einem Sondergutachten empfohlen, den Antrag abzulehnen. Gegen die Entscheidung des Ministers kann geklagt werden. Damit ist offen, ob die seit Monaten andauernde Hängepartie nun beendet ist.

 

Edeka hatte zuletzt argumentiert, die gesamtwirtschaftlichen Vorteile würden bei einer Übernahme von Kaiser’s – Tengelmann deutlich überwiegen. Nur mit der Komplettübernahme durch Edeka sei der Erhalt der mehr als 16 000 Arbeitsplätze bei der angeschlagenen Kette Tengelmann sicher. Edeka-Konkurrenten wie die Rewe-Gruppe hatten dies bezweifelt und warnten vor einer Sondererlaubnis für die umstrittene Fusion durch Gabriel.

 

Eine solche Sondererlaubnis ist möglich, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums deutlich schwerer wiegen als rein wettbewerbsrechtliche Kritikpunkte.

 

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will dem Handelsriesen Edeka die umstrittene Übernahme der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann nur unter harten Auflagen erlauben. So müsse Edeka vor einer Übernahme garantieren, dass 97 Prozent der 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann mindestens für fünf Jahre sicher seien und die Mitarbeiter tariflich bezahlt würden, sagte Gabriel am Dienstag in Berlin.

 

Auch dürfe Edeka in diesem Zeitraum keine der rund 450 Filialen an selbstständige Kaufleute abgeben. Das Unternehmen müsse alle Bedingungen erfüllen, sonst werde er keine Ministererlaubnis unter aufschiebenden Bedingungen erteilen: „Das bedeutet, dass die in der Ministererlaubnis genannten Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor der beabsichtigte Verkauf von Kaiser’s Tengelmann an Edeka vollzogen werden kann“, betonte Gabriel.

 

Edeka, Tengelmann sowie die Mitbewerber hätten nun 14 Tage Zeit, sich zu den Auflagen zu äußern. Danach werde er eine endgültige Entscheidung treffen. Gabriel machte deutlich, dass ihm das von Edeka ursprünglich vorgestellte Arbeitsplatz-Modell für Kaiser’s Tengelmann zu unverbindlich sei. Es beruhe auf Absichtserklärungen und Wachstumshoffnungen.

 

Edeka müsse nun konkrete Zusagen machen: „Es gibt keine Hintertür“, sagte Gabriel. Der langfristige Erhalt von fast 16.000 Arbeitsplätzen bei Kaiser’s Tengelmann könne aber ein Argument dafür sein, dass die Interessen des Gemeinwohls wichtiger seien als die Gründe des Bundeskartellamtes. Die Behörde hatte die Fusion als schädlich für den Wettbewerb im Einzelhandel abgelehnt.

 

Nach Angaben der Bundesregierung gab es vor der geplanten Übernahme von Kaiser’s – Tengelmann durch Edeka bislang 21 solche Sondererlaubnisse. Achtmal wurde dabei die Ministererlaubnis erteilt (teils mit Auflagen), sechsmal sagte ein Minister Nein, in sieben Fällen zogen die Unternehmen ihren Antrag zurück.

 

 

 

dpa

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