Fr., 09.03.2018 , 09:40 Uhr

Tierisch gesund? Zoll beschlagnahmt Schlangengift-Cremes

Schlangengift soll angeblich gegen Rheuma oder Rückenschmerzen helfen. Aus artenschutzrechtlichen Gründen sind entsprechende Salben in Deutschland aber nicht erlaubt.

 

Zahlreiche Schlangengiftcremes haben Zöllner des Zollamts Garching-Hochbrück in der letzten Woche in zwei Postpaketen aus Vietnam festgestellt.Der Inhalt der Pakete wurde mit Rheumasalben deklariert. Beim Öffnen der Pakete stellten die Beamten zahlreiche Päckchen fest, auf deren Vorderseite u.a. „Snake Venom“ (engl. Schlangengift) stand.

 

 

Bei Durchsicht der Verpackungen haben die Zöllner festgestellt, dass in den Salben das Gift der artengeschützten Königskobra (Ophiophagus hannah) verwendet wurde.“Das Tier selbst, sowohl im lebenden als auch im toten Zustand, sowie Produkte, die daraus hergestellt werden, sind unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt“, so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München. Da die beiden Frauen keine artenschutzrechtlichen Dokumente vorlegen konnten, wurde die Sendung beschlagnahmt.

 

hzam

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