Übersee, Landkreis Traunstein: Ein 43-Jähriger ist heute auf der Salzburger Autobahn vor einer Polizeikontrolle geflohen. Er war mit einem gestohlenen Audi unterwegs. Seine Fahrt endete mit einem Unfall und einer Festnahme.
Originalmeldung der Polizei
Auf der Autobahn Salzburg – München entzog sich am frühen Freitagmorgen, 15.08.14, der Fahrer eines gestohlenen Pkws mit einer äußerst rücksichtlosen und gefährlichen Fahrweise der Polizeikontrolle. Der 43-jährige Fahrer konnte schließlich nach einem Unfall auf dem Chiemseeradweg festgenommen werden. Er wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
Einer Streife der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein ist am frühen Freitagmorgen, gegen 05.15 Uhr, ein weißer Audi A3 mit deutscher Zulassung an der TRA Hochfelln Nord aufgefallen. Die Überprüfung der Fahrzeugdaten hat ergeben, dass der Pkw im August diesen Jahres bei Bamberg entwendet wurde. Als die Schleierfahnder daraufhin den Fahrer des Audis überprüfen wollten, flüchtete dieser mit einer äußerst rücksichtslosen und gefährlichen Fahrweise auf die Autobahn in Richtung München. Während eines Anhalteversuches durch zwei langsam fahrendere Polizeifahrzeuge auf Höhe der Anschlussstelle Grabenstätt überholte der Audi die beide Fahrzeuge rechts auf dem Pannenstreifen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.
Der Pkw verließ die Autobahn an der Anschlussstelle Feldwies und geriet dabei auf den Chiemseeradweg. Dort verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen einen Baum. Die eintreffenden Polizeikräfte konnten den leicht verletzten 43-jährigen Fahrer widerstandslos festnehmen. Er wurde zur ärztlichen Begutachtung in ein Krankenhaus eingeliefert. Die weitere Sachbearbeitung übernahm die Polizeiinspektion Grassau, die nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den deutschen Staatsangehörigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ermittelt. Er wird voraussichtlich am Samstagvormittag zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Foto: Symbolbild