Mo., 27.02.2017 , 10:27 Uhr

Wegen Tracht als "Faschingskostüm" - Schüler heimgeschickt

Bis wohin geht eigentlich die Faschingsverkleidung? Gilt in Bayern wirklich die Tracht schon als Kostüm ?

 

An einer Mittelschule in Indersdorf werden sich diese Frage mehrere stellen – am „rußigen“ Freitag wurde den Schülern ein Verkleidungsverbot erteilt. Daraufhin haben sich sechs Jungs und Mädchen der 10. Klasse kein Faschingskostüm angezogen, sondern für die bayerische Tracht entschieden und wurden heimgeschickt.

 

Ist die bayerische Tracht jetzt schon Verkleidung? So hat das zumindest die Schulleitung der Mittelschule Indersdorf gesehen und die sechs Schüler samt Tracht nach Hause geschickt. Das hat nicht nur die Schüler verärgert, sondern auch die Eltern. Nach Beschwerde der Eltern und Nachfrage, ob es nicht diskriminierend sei, in Bayern mit Lederhosn nach Hause geschickt zu werden, kam lediglich der Hinweis der Schulleitung, dass laut Schulordnung passende Kleidung in der Schule zu tragen sei.

 

Wie der Münchner Merkur berichtet, habe die Rektorin das Trachtenoutfit der Schüler als Faschingsaktion bezeichnet und Faschingsaktionen seien verboten gewesen.

 

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