München: Weil er Trinkgeld angenommen haben soll, hat ein Müllmann nach 19 Jahren Dienst seinen Job verloren und muss sich vor Gericht verantworten. Die Abfallwirtschaftsbetriebe München (AWM) werfen ihm in einer Strafanzeige Bestechlichkeit und Vorteilsannahme vor.
Im Dezember 2013 soll Andreas H., ein Müllmann aus München, in sechs Fällen Trinkgeld von Bürgern angenommen haben. Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt kündigten ihm daraufhin Mitte Juli 2014. Laut seines Sohnes soll er auch schon zuvor am Arbeitsplatz gemobbt worden sein und nach 19 Jahren zuverlässiger Arbeit zwei Abmahnungen bekommen haben. Sein Verteidiger Michael Csüros ging mit Andreas H. vor Gericht und erzielte, dass die Kündigung als rechtswidrig ausgesprochen worden war. Doch nun steht der Ex-Mitarbeiter erneut vor Gericht – der Grund: eine Strafanzeige der Abfallwirtschaftsbetriebe wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. „Das war wie ein Schlag ins Gesicht“, berichtet er der tz – „erst die Kündigung und dann auch noch die Strafanzeige“.
Der Müllmann habe seinen Beruf geliebt und sei zudem noch gut bei den Bürgern angekommen. Nun der Tatvorwurf, er solle in sechs Fällen Trinkgeld angenommen haben. Von drei Bewohnern jeweils 50 € und von weiteren zwei jeweils 20 €, das sagt ein Kollege des Angeklagten aus. Er habe das von etlichen Bewohnern mitbekommen, als er die Route von Andreas H. übernommen habe. Es sollen Anwohner auf ihn zugekommen seien und haben ihm Trinkgeld geben wollen, mit dem Beisatz, dass das die letzten Male auch angenommen wurde. Andreas H. bestreitet die Vorwürfe – er wisse, dass kein Bargeld angenommen werden dürfe, er habe sogar schon selbst Informationsblätter des AWM über diese Vorschriften verteilt.
Nicht nur er bestreitet die Vorwürfe, sondern auch die Anwohner könnten sich nicht erinnern, Bargeld ausgehändigt zu haben, berichtet die Abendzeitung. Bisher konnten die Vorwürfe noch nicht bestätigt werden. Die Staatsanwaltschaft bot allen Beteiligten an, das Verfahren einzustellen, da es absehbar sei, dass der Müllmann vermutlich nicht verurteilt werden würde. Verteidiger Michael Csüros lehnte das Angebot ab, er und Andreas H. forderten einen Freispruch. Der Prozess wird nun im Februar weitergeführt. Zwischenzeitlich sollen Gespräche mit der Stadt stattfinden, in welchen sich über die rechtswidrige Kündigung geeinigt werden soll.
Eine einmalige Sachspende im Wert von bis zu 15€ soll erlaubt gewesen sein. Das Annehmen von Bargeld war damals schon verboten. Anders als das Angebot von Plätzchen, Lebkuchen oder auch Getränken im Wert von weniger als 25€ – dies soll erlaubt gewesen sein.
Laut Helga Seitz, der Sprecherin des Abfallwirtschaftsbetriebes, dürfe pro Person im Jahr, ein Gutschein oder Sachgeschenk im Wert von bis zu 25€ angenommen werden. Dennoch ist das Annehmen von Bargeld verboten.
ad