Fr, 14.09.2018 , 15:53 Uhr

«Wiesn» als Begriff geschützt - Warten auf Marke «Oktoberfest»

Gut eine Woche vor dem Start der «Wiesn» ist der Begriff nun als Marke für bestimmte Produkte in der EU geschützt. Die Stadt München ließ sich den Namen beim Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO) eintragen, dem Amt für geistiges Eigentum. Die europäische Eintragung erfolgte für sechs Produktklassen, wie der Münchner Wiesnchef und zweite Bürgermeister Josef Schmid am Freitag mitteilte.

 

«Dies ist aus meiner Sicht ein interessanter Schritt hin zum Schutz der Marke „Wiesn“. Die Stadt wird den weiteren Verlauf und die Entscheidung der Ämter abwarten», sagte Schmid, der auch Wirtschaftsreferent ist. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte zuerst darüber berichtet.

Der Schutz gilt laut Eintrag zehn Jahre ab Anmeldung bis 16. Dezember 2025. Er betrifft demnach eine ganze Palette von Dingen, beispielsweise Reinigungs- und Putzmittel, Lautsprecher, Kopfhörer, Mikrophone, Kameras und Programme für Karaoke; ferner Abfallbeseitigung, die Bearbeitung von Fotografien, Schneiderarbeiten oder die Erstellung und Pflege von Websites.

 

 

Nicht eingetragen ist die Marke «Wiesn» für Veranstaltungen. Weltweit gibt es zahlreiche Bierfeste nach dem Vorbild der Wiesn, die aber eher unter dem Namen Oktoberfest laufen. Wie es mit dem Markenschutz für «Oktoberfest» weitergeht, ist offen. Die Stadt hatte die Eintragung im März dieses Jahres beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt. Das DPMA teilte mit, die Markenanmeldung sei in Bearbeitung, es seien noch Fragen offen. «Wir rechnen derzeit nicht mit einer verbindlichen Entscheidung vor Anfang Dezember», sagte ein Sprecher. Auch beim EUIPO läuft ein Antrag zum Schutz von «Oktoberfest».

Schon seit 2016 will die Stadt die Bezeichnungen «Oktoberfest» und «Wiesn» als Marken schützen lassen. Ziel sei es, den guten Namen des Münchner Oktoberfests als einmalige und ursprüngliche Münchner Veranstaltung zu schützen, erläuterte ein Sprecher des Wirtschaftreferats kürzlich. «Die Stadt benötigt ein Instrument, mit dem sich die Nutzung des Schlagworts „Oktoberfest“ durch Dritte steuern und Missbrauch verhindern lässt.» Die Stadt betreibe einen erheblichen Aufwand für das Fest und tue sich gleichzeitig immer schwerer, das Image der eigenen Veranstaltung zu bestimmen.

 

 

Die Marke «Wiesn» ist auch im Register beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) aufgeführt. Dort sind auch schon andere Begriffe mit «Oktoberfest» und «Wiesn» eingetragen: Der Verein Münchener Brauereien etwa hat sich «Oktoberfest-Bier» schützen lassen. Einen Eintrag für «Wiesn Edel» hat die Augustiner-Brauerei für ihr Oktoberfest-Bier. Auch «Wiesn Virus» ist geschützt – unter anderem für Pappe, Postkarten, Biergläser, Teller, Kaffeetassen, Bierkrüge, Textilwaren, Biere und Schnäpse.

 

dpa

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