Nach dem Angriff eines aggressiven Hahns im Landkreis Ebersberg will ein Bauaufseher 30.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz von den Besitzern des Tieres. Vor dem Oberlandesgericht München geht der Streit nun in die zweite Instanz.
Der Mann war bei Straßenbauarbeiten nahe des Grundstücks der Beklagten im Landkreis Ebersberg beschäftigt. Er gibt an, er sei von dem Hahn angegriffen worden und beim Ausweichversuch rückwärts über die Straßenkante gestolpert. Dabei habe er sich einen Wirbel gebrochen.
Der Hahn habe nicht vom ihm abgelassen und ihn wild kreischend und flügelschlagend angegriffen. Mit knapper Not und unter massivsten Schmerzen sei es ihm gelungen, sich in das Haus des Nachbarn zu retten.
Das Landgericht hat in erster Instanz die Besitzer des Hahns zu 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verurteilt und zudem festgestellt, dass sie dem Kläger sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssen.
Die Beklagten hatten eingeräumt, dass Hühner und Hahn auf ihrem Grundstück frei herumliefen – wie in der Gegend üblich. Dass aber ausgerechnet ihr Hahn den Sturz und die Verletzungen verursacht haben soll, sei nicht belegt. Es gäbe viele Möglichkeiten, wie der Kläger gestürzt sein könnte.
dpa