Mo, 13.11.2017 , 16:39 Uhr

Winterdienst in München: Städtische Räumung mit bürgerlicher Hilfe

Die Temperaturen sind mittlerweile wieder an einem Tiefpunkt angelangt und der Regen hat sich in den Höhenlagen schon in Schnee verwandelt. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis der Winter unsere Stadt erreicht. Der Winterdienst des Baureferats ist gerüstet, doch ein wenig anpacken müssen die Bürgerinnen und Bürger trotzdem.

 

München ist die schneereichste Großstadt Deutschlands. Kein Wunder also, dass das Baureferat das Personal für den Winterdienst jährlich aufstockt. Dieses Jahr sind rund 1.000 Menschen und 600 Fahrzeuge für die Sicherheit auf unseren Straßen im Einsatz. Sie bewegen bei Bedarf bis zu 16.600 Tonnen Streumaterial.

 

Um vier Uhr morgens steht die erste Schicht bereit und verlässt das Depot in der Gmunder Straße 32, damit der Berufsverkehr ins Rollen kommen kann. Bei besonders starkem Schneefall kann der Dienst für die Fahrer bereits um zwei Uhr beginnen. Die zweite Schicht sorgt dann bis 22 Uhr für freie Straßen.

 

 

Anlieger sind verpflichtet, Gehwege freihalten

 

Von der Stadt geräumt werden Straßen, Radwege und im sogenannten „Vollanschlussgebiet“ auch Gehwege. Außerhalb des Mittleren Rings, der dieses Gebiet ungefähr begrenzt, und des Pasinger Zentrums müssen die Bürgerinnen und Bürger jedoch selbst Hand anlegen. Anlieger sind dazu verpflichtet, ihre Gehwege von 7 bis 20 Uhr freizuhalten. Erfüllen die Bürgerinnen und Bürger ihre Pflicht nicht, können nicht nur saftige Bußgelder verhängt werden. Stürzt jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg und verletzt sich, können Sie straf- und zivilrechtlich belangt werden.

 

Eine gute Nachricht für Mieter: Meist ist der Winterdienst in den Nebenkosten enthalten. Denn verantwortlich sind nicht die Anwohner, sondern die Eigentümer. Und für die ist es oft stressfreier, einen privaten Dienstleister mit dieser Aufgabe zu betrauen, als die Mieter selbst schaufeln zu lassen. Trotzdem gibt es Eigentümer, die Mieter abwechselnd zum Schippen verdonnern. Das ist dann aber im Mietvertrag geregelt.

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