Der Vollversammlung des Münchner Stadtrats wird am 8. Juli über die Wohnungsleerstände des Gesamtbestandes im Besitz der Landeshauptstadt München sowie über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen berichtet. Bis Ende des Jahres 2014 werden insgesamt 81 Prozent der Leerstands- Fälle in der Umsetzungsphase der anstehenden Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahme sein.
Der baulich bedingte, erforderliche Leerstand steht damit in unmittelbarem Zusammenhang mit bereits begonnenen oder anstehenden Sanierungsmaßnahmen, die auch zeitnah angegangen werden. Der Vollversammlung werden die wesentlichen Entwicklungen und Maßnahmen gegen Wohnungsleerstände seit dem 19. Februar 2014 erläutert. Weiterhin werden die bisherigen Ergebnisse der gemeinsamen Expertengruppe des Sozialreferates, des Kommunalreferates, des Referates für Arbeit und Wirtschaft, der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG sowie des Referates für Stadtplanung und Bauordnung hinsichtlich eventuell bestehender Zwischennutzungspotentiale dargestellt.
So wurden alternative Übergangsmietverhältnisse geprüft, Zusammenarbeiten konzipiert und Optimierungsansätze erarbeitet. Zukünftig sollen einzelne frei werdende Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sukzessive zeitnah zum Auszug zur temporären Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden. Es wird somit eine umfangreiche Zwischennutzung von unvermeidbarem Leerstand bis nah an den Abrisstermin angestrebt.
jn / Rathausumschau