Di, 18.02.2014 , 17:34 Uhr

Zschäpe-Anwalte säen Zweifel am Zusammenleben des NSU-Trios

Im NSU-Prozess versuchen Beate Zschäpes Anwälte, Zweifel am Zusammenleben des mutmaßlichen Terrortrios zu säen. Damit treten sie der These der Anklage entgegen, wonach Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach ihrem Untertauchen ohne Unterbrechung zusammen wohnten. So seien die Wohnungen, die den Dreien zugeordnet wurden, zum Teil viel zu klein für drei Personen, sagte Verteidiger Wolfgang Stahl am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München.

Zuvor hatte ein BKA-Beamter die Ermittlungsergebnisse zu den Wohnungen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) präsentiert. Demnach wohnten die drei nach ihrem Untertauchen 1998 zunächst in verschiedenen Wohnungen in Chemnitz – zwischenzeitlich in einer Einzimmer-Wohnung mit 27 Quadratmetern. Im Jahr 2000 zogen sie nach Zwickau, wo sie in drei verschiedenen Wohnungen lebten.

 

Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 nach einem Banküberfall, um der Festnahme zu entgehen. Beate Zschäpe zündete daraufhin die letzte gemeinsame Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße an. Für die Anklage ist das gemeinsame Leben der drei im Untergrund ein Indiz dafür, dass Zschäpe auch in die Terroranschläge der Gruppe eingebunden war.

 

 

jn / dpa

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