Do., 26.07.2018 , 10:30 Uhr

Zu Beginn der Hauptreisezeit: Was darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

In den kommenden Tagen beginnt die Hauptreisezeit am Flughafen München. Auch der Zoll wird alle Hände voll zu tun haben. Damit ihr rechtlich auf der sicheren Seite seid, haben wir hier einen Ratgeber für euch.

 

In den vergangenen Wochen entdeckten die Zollbeamten am Münchner Flughafen bei den Kontrollen durchaus kuriose Dinge. Während ein Mann 53 Seepferdchen importieren wollte, befand sich in einem Luftpostpaket der präparierte Schädel eines ausgewachsenen Braunbären. Doch wusstet ihr, dass es auch Einfuhrgrenzen für Tabakwaren oder alkoholische Getränke gibt?

 

Je nach Urlaubsland sind die Steuern für diese Produkte deutlich niedriger als hier in Deutschland. Da ist es natürlich verlockend, einen größeren Einkauf zu tätigen. Doch Vorsicht: Man darf die steuerfreien Mengen nicht überschreiten, wenn man keine Strafen riskieren will.

 

Bei Tabakwaren sind 200 Zigaretten bzw. 50 Zigarren von der Steuer befreit. Komplizierter wird es bei alkoholischen Getränken. Hier ist der Alkoholgehalt entscheidend. Erlaubt sind bis zu 16 Liter Bier, 2 Liter mit maximal 22 Prozent Alkoholgehalt oder 1 Liter, der mehr als 22 Prozent Alkohol beinhaltet.

 

Es gibt aber auch Wertgrenzen zu beachten. Grundsätzlich hat jeder Reisende einen Freibetrag von bis zu 430 Euro für Mitbringsel aus dem Urlaub zur Verfügung. Wenn man mit mehr als 10 000 Euro Bargeld verreist, muss dies beim Zoll angemeldet werden.

 

Auch Produktpiraterie ist den Beamten ein Dorn im Auge. In manchen Reisezielen bekommt man Produkte der namhaften Marken zu extrem billigen Preisen angeboten. Der Zoll rät vom Kauf dieser Waren ab, da man damit nicht nur die Wirtschaft, sondern mitunter auch sich selbst schädigt, da teilweise gesundheitsgefährdende Chemikalien verwendet werden.

 

Für den Fall, dass man tierische Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen will, ist es sehr wichtig, dass das Washingtoner Artenschutzübereinkommen beachtet wird. Ansonsten drohen hohe Geld- oder sogar Gefängnisstrafen. Unter www.artenschutz-online.de gibt weitere Informationen.

 

 

Eine detaillierte Erklärung des Zolls findet ihr hier. Auch die kostenlose App „Zoll und Reise“ kann dabei helfen, teure Missverständnisse zu vermeiden.

 

Für münchen tv hat der Zoll seine Asservatenkammer aufgesperrt. Was wir dort alles gesehen haben, könnt ihr unserer Galerie entnehmen.

 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr. münchen tv wünscht einen schönen Urlaub!

Flughafen München Reisefreimenge zoll

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