Bundespolizei deckt Schleusung auf!

Am Mittwoch (4. Dezember) hat die Bundespolizei bei Einreisekontrolle des Abendfluges aus Ankara eine syrische Staatsangehörige bei dem Versuch gestoppt, mit gefälschten Papieren in Deutschland einzureisen. Sie gab den Beamten zu verstehen, dass sie einen Antrag auf Asyl stellen wolle.

Als die Bundespolizisten die 19-Jährige gestern bei ihrer Ankunft aus Ankara kontrollierten, wies sie sich mit einem ungarischen Reisepass aus. Mit geschultem Auge stellten die Bundesbeamten fest, dass bei dem Dokument im Bereich des Lichtbildes manipuliert worden war. Die Beamten zeigten die Frau wegen Gebrauchs einer gefälschten Urkunde und des Versuchs der unerlaubten Einreise an. Bei der Vernehmung erklärte die junge Dame, sie sei Syrerin, und bat um Asyl.

Nach ihren Angaben war sie von Syrien auf dem Landweg nach Istanbul gereist und hatte sich dort mehrere Monate unerlaubt aufgehalten. Ein vermutlich irakischer Schleuser habe ihr den gefälschten Pass und das Flugticket besorgt. Er sei es auch gewesen, der sie über die Reise instruiert und ihr Verhaltenstipps gegeben habe. So habe sie unter anderem den Namen in dem ungarischen Pass Buchstabe für Buchstabe auswendig lernen und die Unterschrift üben müssen. Schließlich habe der Schleuser sie nach Ankara beordert, wo er sie nach einem mehrtägigen Hotelaufenthalt zum Flughafen gebracht habe. Mit letzten Instruktionen habe er sie dann auf die Reise nach Deutschland geschickt. Dafür habe sie den Unbekannten mit 5.000 Euro und ihrem Goldschmuck bezahlt.

Die junge Dame wollte ursprünglich von München weiter in die Schweiz, wo sie ihr Ehemann bereits erwartet hätte. Sie hatte dem jungen Mann im April dieses Jahres vor einem Standesbeamten in Syrien das Ja-Wort gegeben, anscheinend in seiner Abwesenheit. Der Syrer sei bei der Zeremonie von einem Rechtsanwalt vertreten worden. Er lebt nämlich bereits seit sechs Jahren als anerkannter Flüchtling in der eidgenössischen Alpenrepublik. Seine Braut kannte er anscheinend nur von Bildern.

Die beiden frisch Vermählten müssen sich auch weiterhin noch gedulden. Erst einmal übergaben die Bundespolizisten die junge Syrerin zuständigkeitshalber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das über ihren Asylantrag und den Antrag zur Familienzusammenführung zu entscheiden hat.
Die Ermittlungen gegen den Schleuser laufen.

cb

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