Mo., 14.09.2015 , 10:37 Uhr

21-Jähriger verbreitet Sexvideo im Internet - Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung

Das Amtsgericht München verurteilte einen 21-jährigen Kundenberater aus dem Umland von München u.a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung.

 

 

Der verurteilte Täter lernte die geschädigte 18-Jährige im Frühjahr 2014 über Facebook kennen. Bereits kurze Zeit darauf trafen sich die beiden an einem Bahnhof im Großraum von München, mieteten auf Vorschlag des Täters ein Hotelzimmer und hatten dort Geschlechtsverkehr. Dabei machte der verurteilte Täter heimlich mit dem Handy Bild- und Video-Aufnahmen. Diese verschickte er an mehrere Personen, die dann das Video wiederum weiterleiteten. Das Video wurde auch im Internet veröffentlicht.

 

Circa einen Monat nach dem ersten Treffen nahm der Täter erneut mit der Geschädigten Kontakt auf, um sich nochmals mit ihr zu treffen. Er drohte ihr dabei an, das Video ihrem Vater zu schicken und ihr Leben zu zerstören, wenn sie nicht mit ihm schlafen würde. Wenn sie mit ihm schlafen würde, werde er das Video löschen. Aus Angst willigte die Geschädigte ein. Bei dem Treffen kam es zum Streit, jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr. Der Täter fasste die Geschädigte lediglich an der Hüfte an und versuchte, ihre Brüste zu berühren.

 

Das Gericht sah bei dem vorbestraften Täter schädliche Neigungen und verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe. Es wertete insbesondere zulasten des Angeklagten, dass die Geschädigte durch die Veröffentlichung der Bilder ganz erhebliche Schwierigkeiten in ihrem Umfeld bekommen hat und diese auch noch bewusst als Druckmittel von ihm eingesetzt wurden.

 

Die Strafe wurde für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, da das Gericht davon ausgeht, dass der Täter sein Leben nunmehr tatsächlich „in geordnete Bahnen“ lenken will. Die Taten liegen eine längere Zeit zurück und es gibt gute Anhaltspunkte, dass sich der Täter geändert hat.

 

Er zahlt aufgrund der Auflage des Gerichts 2000 Euro Entschädigung an die Geschädigte und absolviert einen Kurs über korrektes Verhalten im Internet.

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