Fr, 27.11.2015 , 14:59 Uhr

Autoversicherung: Tipps für den Wechsel

Noch bis zum 30. November können Autofahrer ihre KFZ-Versicherung ohne Angabe von Gründen kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln. Beim Wechsel gibt es allerdings ein paar Dinge, die man beachten sollte. Ab dem 1. Dezember können nur noch diejenigen wechseln, deren Beiträge zum 1. Januar 2016 steigen sollen.

 

 

Anbieter vergleichen

 

Bevor man seine Versicherung kündigt, sollte man sich erst einmal darüber informieren, ob sich das überhaupt lohnt. Mit Hilfe einer Online-Preisvergleich-Seite kann man beispielsweise feststellen, um wieviel günstiger andere Anbieter sind.

 

 

Angebote einholen

 

Hat man sich online einen oder mehrere Anbieter ausgesucht, so sollte man sich anschließend von diesen persönliche Angebote machen lassen. Hier kann es oftmals vorkommen, dass die Preise zu denen im Internet genannten variieren.

 

 

Schriftlich kündigen

 

Eine telefonische Kündigung reicht nicht aus. Eine Versicherung muss man immer schriftlich kündigen. Neben der Anschrift des Versicherten sollte das Kündigungsschreiben auch die Versicherungsnummer sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs enthalten.

 

Es zählt nicht der Poststempel

 

Die Kündigung ist nur gültig, wenn sie bis zum 30. November beim Versicherer eingeht. Es genügt also nicht, die Kündigung erst am 30. November zu verschicken, da der Poststempel nicht ausreichend ist. Um sich selbst abzusichern, ist es Ratsam die Kündigung per Einschreiben zu verschicken, da deren Eingang beim Versicherer so dokumentiert wird.

 

Kündigung per Fax

 

Eine unterschriebene Kündigung per Fax wird von den meisten Versicherern akzeptiert, weil die Eingangszeit darauf beim Empfang automatisch vermerkt wird.
Kündigung per Mail

 

 

Einige Versicherer akzeptieren zwar mittlerweile auch Kündigungen per Email mit einem angehängten Scan des unterschriebenen Dokuments, zur Sicherheit sollte man da aber vorher nachfragen.

 

In der Filiale Abgeben

 

Man kann seine Kündigung natürlich auch persönlich in einer Filiale abgeben. Den Eingang der Kündigung sollte man sich hierbei unbedingt quittieren lassen.

 

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