Mo, 05.10.2015 , 15:55 Uhr

Bayern: Betreuungsgeld wird nahtlos fortgeführt

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Nun schafft die Staatsregierung bayerischen Ersatz.

 

Die Staatsregierung wandelt das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld in einen bayerischen Landeszuschuss um. Wie bisher sollen Eltern 150 Euro monatlich bekommen können, wenn sie ihre ein- und zweijährigen Kleinkinder nicht in einer Krippe betreuen lassen. Das Kabinett stimmte am Montag dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Emilia Müller (CSU) zu. „Wir sichern einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung“, sagte Müller laut Staatskanzlei.

 

SPD, Grüne und Freie Wähler halten das Betreuungsgeld nach wie vor für sinnlos und fordern stattdessen mehr Geld für Kinderkrippen sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Davon will sich die CSU-Staatsregierung aber nicht beeindrucken lassen. „Das ist eine gute Nachricht nicht nur, weil wir uns das einbilden“, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU). „Das ist etwas, was die Leute wollen und auch brauchen.“

 

Denn nach den Zahlen der Staatsregierung ist das Betreuungsgeld beliebt – im zweiten Quartal bekamen 116 000 Familien das Betreuungsgeld, knapp drei Viertel aller Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern. Das Gesetz soll vom Landtag möglichst noch vor den Weihnachtsferien verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Das soll sicherstellen, dass keine Lücke entsteht und Eltern trotz des Karlsruher Urteils für das laufende Jahr die volle Summe des Betreuungsgelds erhalten können. Davon könnten nach Berechnungen der Staatsregierung etwa 40 000 Familien profitieren.

 

„Im Grunde sollte es so kontinuierlich weitergehen, dass keiner merkt, dass wir jetzt eine andere Finanzierung haben“, sagte Staatskanzleichef Huber. Anders als bisher gilt jedoch eine neue Bedingung: Die Eltern müssen nachweisen, dass sie mit ihren Kinder an den regelmäßigen ärztlichen Frühuntersuchungen teilgenommen haben. Außerdem haben nur die Eltern Anspruch, die seit mindestens zwölf Monaten in Bayern wohnen.

 

Der Bund hat den Ländern zugesagt, ihnen das bisherige Budget für das Betreuungsgeld zur Verfügung zu stellen. Das reicht jedoch in Bayern nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Von 2016 bis 2018 will die Staatsregierung alljährlich zwischen 90 und 100 Millionen Euro zusätzlich ausgeben.

 

SPD, Grüne und Freie Wähler argumentieren, dass das Geld besser in die Kinderbetreuung investiert werden soll. „Es fehlen 20 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren“, kritisierte Natascha Kohnen, Generalsekretärin der Bayern-SPD. „Echte Wahlfreiheit gibt es aber nur, wenn auch ausreichend Kita-Plätze vorhanden sind.“

 

Die Grünen plädieren nicht nur für mehr Krippenplätze, sondern auch für eine Qualitätsoffensive in der bayerischen Kinderbetreuung mit mehr Personal und kleineren Gruppen. Das sagte Landtagsfraktionschefin Margarete Bause.

 

Die Freien Wähler verwiesen darauf, dass der Bund bereits Elterngeld und Elterngeld Plus zahlt. Die bayerischen Haushaltsmittel sollten deshalb in erster Linie in die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile einfließen, sagte die oberbayerische Abgeordnete Eva Gottstein.

 

rg / dpa

Bayern Betreuungsgeld CSU Deutschland Gesetz
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