Di., 16.05.2017 , 15:01 Uhr

Belobigung eines Zeugen - er bewieß Zivilcourage und half der Polizei

In einem schon etwas älteren Fall vom 04. 01. 2015, in dem die Polizei wegen einem versuchten Tötungsdelikts ermittelte, wurde nun ein Zeuge, der maßgebend weitere Verletzungen des Opfers durch sein Handeln verhindern konnte und die Polizei unterstütze, belobigt.

 

Wie wir bereits berichtet haben, kam es am 4. Januar 2017 gegen 8 Uhr abends auf einem Parkplatz an der Freisingerstraße in München zwischen zwei Männern zu einem Streit. Ein Zeuge beobachtete die Auseinandersetzung aus sicherer Entfernung.

 

Plötzlich begann ein 42-jähriger Italiener, der in Deutschland lebte, auf den anderen 48-jährigen Mann einzuschlagen. Als dieser zu Boden fiel trat der 42-Jährige mehrere Male auf den Kopf des Mannes. Daraufhin ließ der Italiener den schwer und blutüberströmten Verletzten zurück und verließ den Parkplatz.

 

Sofort kam der Zeuge, der zuvor alles beobachtet hatte,  zu dem Tatort und beleuchtete diesen zunächst mit seinem Autolicht. Dann machte er ein Foto von der ganzen Situation, das er später der Polizei zeigte. Im Anschluss rief er aus sicherer Entfernung vor dem Täter einen Krankenwagen und kümmerte sich um den Verletzten. Er leistete bis zum Eintreffen von Polizei und Notdienst erste Hilfe. Obwohl der Täter später wieder zurück kam, blieb der Zeuge die ganze Zeit bei dem Beschädigten und konnte so weitere Verletzungen des 48-Jährigen verhindern.

 

Der Verletzte erlitt Gesichtsfrakturen, sowie eine Gehirnblutun, die stationär behandelt werden musste. Dank des Zeugen erlitt er nicht noch mehr Verletzungen und außerdem konnte der 42-jährige Italiener noch am selben Abend von der Polizei geschappt und festgenommen werden. Das dies so schnell ging veranlasste ebenfalls der Zeuge, denn er konnte gute Angaben zum Täter machen. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen versuchten Totschlags verurteilt.

 

Nun soll dieser Zeuge für seine Hilfeleistungen und zeitnahen Angaben bei der Polizei, belobigt werden. Als Anerkennung  des Polizeipräsidiums München, erhielt der Zeuge einen Betrag in Höhe von 200 Euro, was ihm im Rahmen einer Presserunde überreicht wurde.

 

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