Die zuvorige Mindestlohngrenze von 8,84 Euro ist ab dem 01. Januar 2019 Geschichte. Das geht aus der kürzlichen Entscheidung des Bundekabinetts hervor: Der Mindestlohn soll demnach ab dem Neujahr auf 9,19 Euro erhöht werden.
Der seit Januar 2017 geltende Mindestlohn von 8,84 Euro wird nach dem Beschluss des Bundeskabinetts Anfang 2019 um 35 Cent erhöht. Weiterfolgend wird der Mindestlohn im Januar 2020 auf 9,35 Euro erhöht. Demnach wird das Einkommen eines Vollzeitangestellten nach dem neuen Mindestlohntarif bei ungefähr 1.500 € Brutto liegen.
Der Mindestlohn gilt für für nahezu alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausgeschlossen von der Mindestvergütung sind Auszubildende, Praktikanten sowie Langzeitarbeitlose, die wieder ein Arbeitsverhältnis eingehen.
Bundesfinanzminister Scholz hält diesen Betrag für zu niedrig. Diesbezogen sprach er sich erneut für einen Mindestlohn von 12 Euro aus. Zustimmung findet sich bei der Partei „Die Linke“, dem Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann (SPD) und der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, die den neuen Mindestlohn ebenfalls für zu niedrig halten.
Doch die höheren Stundenlöhne führen nicht gleichzeitig zu höheren Einkommen. In vielen Fällen kürzen Arbeitgeber die Arbeitszeit, um die Kosten weiterhin im Griff zu behalten. DIW-Forscher sprechen hierbei von einem „Null-Effekt“.