Die Rotlicht- und Drogenaffäre um den früheren Wiesn-Stadtrat Georg Schlagbauer geht in die nächste Runde. Schlagbauers Anwalt hat Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl, den der Metzgermeister Ende Dezember erhalten hat.
Die Rotlichtaffäre von den früheren Wies-Stadtrat geht weiter. Nun hat Georg Schlagbauers Anwalt Phillipi Einspruch gegen den Strafbefehl, den Schlagbauer Ende Dezember erhalten hat, eingelegt. Dies bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts München gegenüber der tz. Schlagbauer hat demnach den Schuldspruch und die Anzahl von 180 Tagessätzen akzeptiert. Er ist damit vorbestraft. Schlagbauer wehre sich dennoch gegen die festgelegte Tagessatzhöhe. Aus seiner Sicht habe die Staatsanwaltschaft einen zu hohen Betrag angesetzt. Die festgelegte Tagessatzhöhe wird anhand des Netto-Einkommens des Täters bemessen.Wie hoch der Betrag ist, dazu machte das Amtsgericht keine Angaben.
Laut Gesetz beträgt die Tagessatzhöhe mindestens einen und höchstens 30.000 Euro. Es werden alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt. Durch seinen Einspruch kommt es nun doch zu einem Verfahren – doch dieses wird wohl nicht öffentlich verhandelt. Es soll wohl ein schriftliches Verfahren werden, das beabsichtigte der zuständige Richter. Hierbei würde die Parteien ausschließlich per Post kommunizeieren und sich nicht zu einer öffentlichen Verhandlung treffen. Weitere Details zu den Rotlicht- und Drogeneskapaden des 45-Jährigen werden nicht in der Öffentlichkeit erörtert. Schlagbauer hatte sich im Sommer 2016 selbst angezeigt bei der Staatsanwaltschaft.
Nach sechs Monaten Ermittlung konnten die Behörden 16 tatmehrheitliche Vergehen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zusammen mit unerlaubter unmittelbarer Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln nachweisen. Kurz gesagt: Schlagbauer hatte selbst Drogen genommen und diese auch anderen angeboten. In der CSU war vorigen Sommer von Kokain die Rede gewesen. Schlagbauer sowie sein Anwalt Michael Philippi waren am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
ad