Mo, 04.08.2014 , 16:47 Uhr

Ecclestone-Prozess: Antworten auf die wichtigsten Fragen

München – Der Bestechungsprozess gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone steht vor dem Abschluss. Am heutigen Dienstag könnte das Verfahren nach gut drei Monaten mit einem Paukenschlag zu Ende gehen. München.tv klärt die wichtigsten Fragen.

Worum geht es in dem Prozess?

Die Staatsanwaltschaft hat Ecclestone wegen Bestechung eines Amtsträgers und Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt. Hintergrund: Als die BayernLB vor acht Jahren ihre Mehrheit an der Formel 1 verkaufte, hat Ecclestone dem zuständigen Landesbank-Vorstand Gerhard Gribkowsky 44 Millionen Dollar überwiesen. Wofür das Geld genau floss, konnte vor Gericht nicht ganz aufgeklärt werden. Laut Anklage wollte Ecclestone damit Einfluss auf den Käufer der Formel 1 nehmen und seinen Chefposten sichern.

Wieso könnte das Verfahren nun so plötzlich enden?

Am vergangenen Dienstag, dem 20. Verhandlungstag, hatten Ecclestones Verteidiger die Einstellung des Verfahrens beantragt und angeboten, dass Ecclestone 25 Millionen Euro an die BayernLB als Ausgleich zahlen könnte. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich offen für den Vorschlag. Über die Höhe der Zahlung haben beide Seiten danach aber noch hart verhandelt: Am Ende soll Ecclestone nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ 100 Millionen Dollar zugesagt haben.

 

Er kann diese Summe wohl problemlos verkraften: Mit der Formel 1 wurde Ecclestone zum Milliardär und gilt als einer der reichsten Männer Englands. Allerdings hat er den Ruf, äußerst sparsam zu sein: Leichtfertig hat er sein Geld daher wohl kaum angeboten. Durch die Zahlung kann er den Prozess, der eigentlich noch bis mindestens Oktober dauern sollte, aber abkürzen und seinen Job an der Formel-1-Spitze behalten.

Dürfen die Richter den Prozess gegen Geld einfach vorzeitig beenden?

Nach der Strafprozessordnung ist das unter Umständen erlaubt. Dort ist im Paragraf 153 a geregelt, dass die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts auf eine Anklage verzichten kann und im Gegenzug Auflagen machen kann, etwa die Zahlung von Geld oder gemeinnützige Arbeiten. Das aber nur, wenn damit „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ beseitigt werden kann und „die Schwere der Schuld“ dem nicht entgegensteht. Im zweiten Absatz ist geregelt, dass dies auch noch nach Erhebung der Anklage oder Beginn der Hauptverhandlung möglich ist.

 

Die Schwere der Schuld hatte sich in dem Prozess nicht klar beweisen lassen: Mehrere Zeugen hatten Zweifel an der Anklage genährt. Vor allem ließ sich nicht belegen, dass Ecclestone wusste, dass die BayernLB eine staatliche Bank ist und Gribkowsky somit ein Amtsträger. Mehrere Ex-Vorstände und der frühere bayerische Finanzminister hatten vor Gericht gesagt, dass die Landesbank wie eine ganz normale Geschäftsbank aufgetreten sei.

Was hat Ecclestone zu der Anklage gesagt?

Ecclestone hat den Vorwurf der Bestechung von Anfang an zurückgewiesen. In einer ausführlichen Aussage vor Gericht begründete er seine Millionenzahlung an Gribkowsky mit bedrohlichen Äußerungen des Bankers. Gribkowsky habe immer wieder Anspielungen gemacht, dass er dem britischen Finanzamt belastende Informationen liefern könnte. Ecclestone fürchtete nach eigenen Angaben eine hohe Steuernachzahlung. „Ich hätte nicht annähernd das Geld gehabt, um die Steuerforderung von zwei Milliarden Pfund zu begleichen. Ich wäre dann im Alter von 76 Jahren bankrott gewesen und ohne eine Armbanduhr.“

 

Um Gribkowsky zufriedenzustellen, habe er ihm deshalb Geld überwiesen. Weil ein Dauerauftrag nicht rechtzeitig gekündigt wurde, erhielt der Banker am Ende sogar gut eine Million mehr als eigentlich geplant. Gribkowsky hatte hingegen von Bestechungsgeld gesprochen und wurde deshalb bereits zu achteinhalb Jahren wegen Bestechlichkeit verurteilt. Mehrere Zeugen stellten seine Glaubwürdigkeit im Prozess gegen Ecclestone aber infrage und attestierten ihm einen Hang zum Geschichtenerzählen.
 

make/dpa

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