Nach fast zehn Monaten nähert sich der Münchner Startbahn-Prozess dem Ende. Am ersten Verhandlungstag im neuen Jahr könnten bereits die Schlussvorträge der Verfahrensbeteiligten gehalten werden.
Zunächst dürften die Kläger am Donnerstag (10.00 Uhr) aber noch ihre Stellungnahmen zur Ablehnung sämtlicher Beweisanträge durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgeben.
Denkbar ist auch, dass etwa der Bund Naturschutz in Bayern (BN) oder Anrainergemeinden neue Beweisanträge stellen. Mit einem Urteil rechnen Prozessbeobachter im Februar oder März.
Hintergrund
Das Gericht verhandelt seit März 2013 über eine Reihe von Klagen gegen die Baugenehmigung für die dritte Startbahn am Münchner Airport. Die vom Fluglärm betroffenen Kommunen, der BN und private Grundstücksbesitzer wollen die vier Kilometer lange Piste verhindern oder zumindest strengere Lärmschutzauflagen durchsetzen.
Im Dezember hatte das Gericht 184 Beweisanträge zum Bedarf für die Startbahn, zu Gesundheitsschäden oder zum Vogelschutz als unerheblich für den Prozessinhalt abgelehnt.
Die mindestens 1,2 Milliarden Euro teure Piste würde auf dem zweitgrößten deutschen Airport stündlich bis zu 30 weitere Flugbewegungen ermöglichen. 120 wären es dann auf alle drei Startbahnen verteilt.
jn / dpa