Die Ausbreitung der Vogelgrippe in Bayern ist für Viele ein Grund zur Beunruhigung. Jetzt wurde der erste Fall in München bekannt gegeben. Wie Sie sich im Umgang mit toten Wildvögeln und zur allgemeinen Prävention einer Ansteckung richtig verhalten, lesen Sie hier.
Am vergangenen Donnerstag konnte bei einer toten Graugans, die am Ufer des Hinterbrühler Sees aufgefunden wurde, der Vogelgrippe-Virus H5N8 festgestellt werden. Ab sofort sollen Besitzer ihre Hunde und Katzen in der Nähe von jeglichen Gewässern in München daher nicht mehr frei herumlaufen lassen. Denn durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren, zum Beispiel beim Beschnuppern, kann der Erreger übertragen werden. Haustiere können den Virus dann weiter verschleppen.
Übertragbar ist die durch Influenzaviren ausgelöste Tierseuche beispielsweise über Ausscheidungen, Fahrzeuge, Personen, Futter oder Wasser. Infektionen von Menschen mit den H5N8-Viren sind weltweit bislang nicht nachgewiesen. Dennoch rät das Referat für Gesundheit und Umwelt, tote Vögel nicht anzufassen, sondern einen solchen Fund dem Städtischen Veterinäramt telefonisch unter 233 – 36 313 zu melden.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat zudem eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel erlassen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse besitzen. Zudem müssen Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, die Haltung unverzüglich beim Städtischen Veterinäramt melden.
sf