Der Student zog sich durch die Stichflamme Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht und an seinen Armen zu. Er fuhr mit dem Taxi ins Krankenhaus und konnte nach ambulanter Behandlung im Laufe des Sonntag wieder entlassen werden. Seine Freundin wurde nicht verletzt.
Außer den beiden unmittelbar Beteiligten hatte von dem Vorfall niemand etwas mitbekommen. Der Vermieter war im Laufe des Sonntags vom Vorfall in Kenntnis gesetzt worden. Er schaute sich den Schaden am Nachmittag an. Da er Angst hatte, dass Teile der Fassade beschädigt sein und auf den Gehweg fallen könnten, verständigte er die Polizei. Nach Hinzuziehung der Lokalbaukommission konnte eine Einsturzgefahr ausgeschlossen werden. Der Gehweg wurde jedoch im Bereich unter der betreffenden Wohnung vorsorglich gesperrt. Beamte der Münchner Kripo waren vor Ort und ermitteln nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer Explosion. Nach ersten Erkenntnissen wird der entstandene Schaden auf ca. 25.000 Euro geschätzt.
mt / Polizei