Zehn Monate Haft wegen Körperverletzung. So lautete im Sommer 2013 das Urteil des Amtsgerichts München gegen einen Polizeibeamten. Ab Dienstag verhandelt das Landgericht München über Berufung des Beamten.
Der 34-Jährige hatte eine gefesselte Frau ins Gesicht geschlagen. Sein Fausthieb hatte der Festgenommenen Nasenbein und rechte Augenhöhle gebrochen, er hatte von Notwehr gesprochen. Bei einem rechtskräftigen Schuldspruch droht ihm ein Disziplinarverfahren. Nach dem Ersturteil hatte der neue Münchner Polizeipräsident Hubertus Andrä in einem Brief an die Frau die Verletzungen bedauert.
rr/dpa