Di., 18.08.2015 , 15:29 Uhr

"FCK-CPS"-Aufdruck - Studentin zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt

Schon das Tragen einer Tasche mit beleidigenden Parolen kann strafbar sein: Das Amtsgericht München hat eine Studentin wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Auf einer Kundgebung hatte die 19-Jährige eine Tasche mit der Aufschrift „FCK CPS“ getragen – eine Abkürzung für den Ausdruck „Fuck Cops“.

 

Das Amtsgericht München hat laut einer Pressemeldung eine 19 Jahre alte Studentin wegen der Beleidigung eines Polizeibeamten zu 32 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Die Studentin hatte an einer Kundgebung der Bürgerinitiative Ausländerstopp teilgenommen und dabei eine ziemlich ungünstige Tasche getragen.

 

Sie trug die schwarze Umhängetasche mit sich, die in großen Lettern mit der Aufschrift „FCK CPS“ bedruckt war. Die Studentin hielt die Tasche für die Umgebung gut sichtbar in den Händen, so, dass auch ein bei der Versammlung eingesetzter Polizeibeamter den Schriftzug wahrnahm. Diese Abkürzung sei in der Szene durchaus bekannt, erklärte Gerichtssprecherin Monika Andreß zu dem am Montag veröffentlichten Urteil.

 

Gezielte Provokation

 

Die Studentin habe mit dem Ausdruck gezielt Polizisten auf der Demonstration beleidigen wollen. Ein Beamter habe die junge Frau bei der Kundgebung sogar darauf hingewiesen, dass ihr eine Anzeige drohe. Er erklärte ihr, dass der Schriftzug eine Beleidigung darstelle und hatte sie aufgefordert, die Tasche zu verdecken. Zunächst hielt sich die junge Frau an die Anweisung, indem sie ihre Jacke über die Tasche hing. Kurze Zeit später sei die Jacke wieder entfernt und der Schriftzug auf der Tasche deutlich sichtbar gewesen. Dies geschah in unmittelbarer Nähe von mehreren Polizeibeamten, die gerade mit Versammlungsteilnehmern diskutierten. Einer dieser Polizeibeamten und dessen Dienstvorgesetzter stellten daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung.

 

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München räumte die Studentin ein, die Tasche getragen zu haben und von einem Polizeibeamten auf ihr strafbares Verhalten aufmerksam gemacht worden zu sein. Sie habe die Tasche im Internet bestellt und dort auch recherchiert, dass es einen Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg gäbe, dass das Tragen einer Tasche mit dieser Aufschrift nicht strafbar sei. Das Gericht verurteilte die 19-Jährige nach dem Jugendstrafrecht zur Ableistung von 32 gemeinnützigen Arbeitsstunden.

 

 

(dpa/lby/Amtsgericht)

Amtsgericht Aufdruck Cops Fuck muenchen Polizei studentin Tasche

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 29.01.2025 Die besten Kontomodelle für Studierende: Vergleich und Empfehlungen für Bayern 18.12.2025 Zahngold verkaufen in München: So holen Sie das Beste aus alten Kronen und Brücken heraus Viele Menschen haben zu Hause noch kleine Döschen mit alten Kronen, Brücken oder Inlays liegen – entweder vom letzten Zahnarztbesuch oder von den Eltern und Großeltern. Was häufig nicht beachtet wird: dass darin ein beachtlicher Wert stecken kann. Zahngold besteht in der Regel aus hochwertigen Edelmetall-Legierungen und kann – richtig verkauft – einen unerwarteten Geldbetrag