Erlaubt ist es nicht, auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg zu fahren. Trotzdem sieht man gerade in München des Öfteren Radfahrer, denen es zu kompliziert ist, über eine Ampel auf die richtige Seite zu wechseln.
Ihr Vorfahrtrecht verlieren Geisterradler aber dennoch nicht – Autofahrer müssen auch auf Fahrradfahrer achten, die den Radweg in falscher Richtung befahren.
Eine Autofahrerin scheiterte deswegen vor dem Amtsgericht Augsburg mit ihrer Klage, wonach sie von einer «Geisterradlerin» nach einem Unfall ihren gesamten Schaden von 1.500 Euro ersetzt bekommen wollte.
Wie das Gericht am Donnerstag berichtete, habe die Radlerin zwar gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, aber deswegen dennoch nicht ihr Vorfahrtsrecht verloren.
Die Autofahrerin wollte in Augsburg auf eine vierspurige Straße abbiegen, als die in der verkehrten Richtung fahrende Radfahrerin in ihre Stoßstange krachte. Der vorsätzliche Verstoß der Zweiradfahrerin führt allerdings dazu, dass die Frau eine Mitschuld bekam und der Autofahrerin ein Drittel der Reparaturkosten ersetzen muss.
jn / dpa