Fr., 29.03.2019 , 17:01 Uhr

Gerichtsurteil: Fußballclubs an Kosten bei Polizeieinsätzen beteiligen

Fußball-Vereine können grundsätzlich an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. Ausgangspunkt war der Streitfall zwischen der Deutschen Fußball Liga – DFL -und der Stadt Bremen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht keine zwingende Notwendigkeit für eine Kostenbeteiligung der Fußballvereine für Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen.

 

 

Punktsieg für das Land Bremen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen für prinzipiell rechtmäßig. Den konkreten Fall müssen aber die Richter in der Hansestadt nochmals prüfen. In ihrem Urteil machten die Richter jedoch deutlich, dass die Clubs prinzipiell für die Kosten in die Pflicht genommen werden können.

 

 

„Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen“, sagte Ligapräsident Reinhard Rauball unmittelbar nach der Entscheidung.

 

 

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier hatte betont, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Im Bremer Fall seien aber noch Detailfragen zu klären. Daher müssen sich die Richter in der Hansestadt nochmals mit der Frage befassen. Die Frage, wer wann welchen Gebührenentscheid erlasse, müsse das Land Bremen klären.

 

„Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt versuchen nachzubessern“, sagte Rauball.

 

 

Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über mehr als 400 000 Euro geschickt. Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt.

Offen ist weiterhin, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Bremer folgen würden.

 

 

 

Bayern sieht Clubs nicht in Pflicht für Kosten bei Polizeieinsätzen

 

 

Auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sieht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann keine zwingende Notwendigkeit für eine Kostenbeteiligung der Fußballvereine für Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen.

 

„Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist und bleibt Kernaufgabe des Staates. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stehen hier nicht im Vordergrund“, sagte der CSU-Politiker in München.

 

 

Bayern werde die Entscheidung der Leipziger Richter aber genau auswerten. Außerdem solle das Thema bei der Innenministerkonferenz im Juni diskutiert werden. Für Bayern stehe fest:

 

„Wir werden vor allem die Gewalttäter und Fußballrowdys, die die eigentlichen Verursacher eines hohen Polizeiaufwandes sind, verstärkt zur Kasse bitten“, betonte Herrmann.

 

 

Zudem fordere er mehr Engagement der Fußballvereine, selbst für mehr Sicherheit in den Stadien zu sorgen.

 

„Es kann nicht sein, dass beispielsweise immer noch laufend Pyrotechnik gezündet wird. Das müssen die Vereine mit entsprechendem Ordnereinsatz und konsequenten Einlasskontrollen selbst viel besser in den Griff bekommen.“

 

 

 

Nach Ansicht Herrmanns müssten sich die Vereine auch noch klarer von Gewalttätern distanzieren und diese dauerhaft von Fußballspielen ausschließen.

 

 

„Dann wäre auch weniger Polizei notwendig.» Ziel sei es, die Polizeipräsenz in den Stadien soweit wie möglich zu senken. «Das würde die Einsatzbelastung der Polizei insgesamt senken.“

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