Fr, 25.07.2014 , 12:09 Uhr

Gustl Mollath muss nicht mehr in die Psychiatrie

Gustl Mollath ist laut Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit. Eine erneute Zwangseinweisung in die Psychiatrie hält Professor Norbert Nedopil für nicht angemessen. «Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar», betonte der forensische Experte aus München am Freitag vor dem Landgericht Regensburg. Der Angeklagte habe außer den vorgeworfenen Taten keinerlei wahnhafte Handlungen gezeigt. Demnach sei Mollath auch voll schuldfähig, die Bewertung obliege jedoch dem Gericht.

Schon 2007 wohl nicht psychotisch

Ein Psychiater hat Gustl Mollath bereits 2007 als nicht psychotisch eingestuft. Es habe nichts auf eine formale Denkstörung, eine Psychose oder Schizophrenie hingedeutet, sagte der Leiter der Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Mainkofen, Hans Simmerl, am Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg.

Der Psychiater hatte Mollath im September 2007 in der Forensik in Straubing untersucht und mehrere Stunden mit ihm gesprochen. Der Experte stufte das Verhalten des Nürnbergers als querulantisch und fanatisch ein und es sei am ehesten eine Persönlichkeitsstörung denkbar.

Dabei sei es jedoch nicht um die Frage der Schuldfähigkeit gegangen, sondern um eine Einschätzung der Geschäftsfähigkeit Mollaths. «Ich habe ihn nicht für betreuungsbedürftig gehalten», betonte der 53-Jährige. Er habe jedoch nicht schreiben können, dass er einen vollkommen gesunden Menschen vor sich gehabt habe, weil er nicht alle Unterlagen hatte, erläuterte der Psychiater.

 

Verfahren mit als geistig normal eingestuften Angeklagten wieder aufgerollt

Der 57 Jahre alte Mollath muss sich vor dem Landgericht Regensburg wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Unter anderem soll er 2001 seine damalige Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath im Jahr 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn stattdessen in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

dpa

Justiz Psychiatrie Recht Zwangsunterbringung
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