München – Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts will die Staatsregierung weiter sehr restriktiv mit Genehmigungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen umgehen.
„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, welch hohe Bedeutung der Karfreitag auch als stiller Tag genießt. Deshalb bleibt für uns die Leitlinie, den Charakter der stillen Tage, wie etwa den des Karfreitags, in Bayern auf jeden Fall beizubehalten und nicht anzutasten“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München. „Wir werden dem Schutz des Karfreitags und der stillen Tage weiterhin Vorrang einräumen.“
Zuvor hatten die Richter in Karlsruhe mitgeteilt, dass der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern gegen das Grundgesetz verstößt. Sie gaben damit einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt. Die anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen und will die strikte Trennung von Kirche und Staat. Um die bayerische Regelung gerichtlich prüfen zu lassen, hatte die Gruppierung am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert, die prompt verboten worden war.
dpa/lby