Mi., 03.05.2017 , 13:10 Uhr

Horror-Clowns wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Sie wollten Spaß haben und verursachten damit eine posttraumatische Belastungsstörung: Ihr nächtlicher Ausflug als Horror-Clowns hat zwei jungen Frauen in Unterfranken eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eingebracht.

 

Die beiden hatten gemeinsam mit einer dritten Frau in einer Nacht im September 2016 bei mehreren Häusern in Güntersleben (Landkreis Würzburg) geklopft und Sturm geläutet. Als eine Mutter tatsächlich öffnete, schrien sie laut. Zwei der Frauen sprangen mit gruseligen Masken bekleidet im Vorgarten herum, die dritte filmte. Das Opfer leidet seitdem unter Schlafstörungen, Panikattacken und hoher Reizbarkeit.

 

 

Der Jugendrichter verurteilte die beiden damals 18 und 20 Jahre alten Angeklagten bei der Verhandlung am Würzburger Amtsgericht am Mittwoch nach dem Jugendstrafrecht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von mehreren Hundert Euro. Zudem muss die Ältere der beiden wegen mehrerer Vorstrafen eine Woche in Jugendarrest, die zweite soll 80 Sozialstunden ableisten.

 

dpa

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