Mi., 27.09.2017 , 14:12 Uhr

Klimaneutralität 2050: München setzt sich neue Klimaschutzziele

Bis 2050 soll München klimaneutral sein. Das hat der Stadtrat heute in der Vollversammlung beschlossen. Ehrgeizige Ziele sind das.

 

Vor dem Hintergrund der Ziele des Pariser Klimaschutz abkommens im November 2015 und des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung hat München damit seine Klimaschutzziele mit Blick auf das Jahr 2050 neu justiert.

 

Klimaneutralität bedeutet, dass bis 2050 nur noch geringfügig Treibhausgase ausgestoßen werden sollen (0,3 Tonnen CO 2 pro Einwohner im Jahr). München folgt damit der Zielsetzung des Bundes und der Weltgemeinschaft. Die Münchner Umweltreferentin Stephanie Jacobs:„Mit dem Ziel der Klimaneutralität wollen wir unserer Verantwortung für unsere Kinder und Enkel gerecht werden und unseren Beitrag zur globalen und bundesweiten Zielsetzung leisten.

 

 

Der Münchner Stadtrat hat heute Geschichte geschrieben. Diese Entscheidung ist eine historische Weichenstellung für den Klimaschutz in München.“ Die Erreichung dieser Klimaschutzziele steht in großer Abhängigkeit vom Umsetzungsgrad der klima- und energiepolitischen Maßnahmenpläne der Europäischen Union und des Bundes und kann nicht isoliert betrachtet werden.

 

Daher wurde die Stadtverwaltung auch beauftragt, regelmaßig bis zum Jahr 2030 die gültigen internationalen und nationalen Ziele sowie entsprechenden Umsetzungspläne zu untersuchen und gegebenenfalls eine Anpassung der Münchner Klimaschutzziele vorzunehmen. Umweltreferentin Stephanie Jacobs ergänzt: „Klimaschutz kann nur gelingen, wenn man die Menschen mitnimmt. Deshalb werden wir im nächsten Jahr mit der Öffentlichkeitsphase unseres ‚Klimaschutzaktionsplans‘ starten und direkt auf die Leute in München zugehen und sie so für Maßnahmen zum Klimaschutz begeistern.“

 

Mit dem Beschluss der neuen Klimaschutzziele wurde die Stadtverwaltung auch beauftragt, bis zum nächsten Jahr ein um die neuen Klimaschutz ziele angepasstes Klimaschutzprogramm mit entsprechend notwendigen konkreten Maßnahmen zu entwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

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