Fr, 22.08.2014 , 12:23 Uhr

Lärmbelästigung durch Sexschaukel gipfelt in Mietkündigung

Kündigungsgründe gibt es viele – dieser ist neu: Lärmbelästigung durch das Quietschen einer Sex-Schaukel! Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.

 

Was tönt da so laut durch die Nacht? Dass man von den Nachbarn manchmal mehr mitbekommt, als man möchte, ist nichts ungewöhnliches – eine ganz spezielle Lärmbelästigung führte bei einem Münchner zur Kündigung. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann in seiner Mietwohnung ein altes Schaukelgestell mit Ketten aufgestellt und dieses nachts zu Sex-Spielen mit anderen Männern genutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn – und schließlich zur Kündigung durch die Vermieterin.

 

 

Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen nämlich «nicht mehr dem normalen Mietgebrauch». Deshalb müssten sie auch weder von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden. Ob sich die Nachbarn tatsächlich nur vom Quietschen der Schaukel oder auch von anderen Geräuschen der ungewohnlichen Aktivität gestört fühlten, ist bei dem Urteil nicht maßgeblich. Ohne Schaukel hätten die Anwohner wohl kaum etwas machen können. Um seine Spielchen ungestört weiter durchführen zu können, hätte es also vielleicht nur ein paar Tropfen Öl gebraucht – oder die Anschaffung einer neuen Schaukel?

 

 

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

jn / dpa

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