Do, 20.11.2014 , 14:04 Uhr

Landshut: Gericht nimmt Beschäftigungspraxis am Flughafen München unter die Lupe

Bei der Sicherheitsfirma am Münchner Flughafen waren alle mit dem Jobmodell glücklich. Die Mitarbeiter rechneten Überstunden mit Drittfirmen ab und bekamen mehr netto. Ein Gericht klärt nun, ob dies legal war.

 

Mit einem speziellen Beschäftigungsmodell soll die Sicherheitsfirma CAP des Münchner Flughafens Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe veruntreut haben. Sieben Manager und leitende Angestellte der CAP sowie anderer Sicherheitsfirmen stehen deswegen seit Donnerstag vor dem Landgericht Landshut. Laut Anklage waren fest angestellte Mitarbeiter der CAP gleichzeitig bei anderen Firmen als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer geführt worden. Überstunden wurden dann über abgabenfreie 400-Euro-Minijobs abgerechnet. Insgesamt wurden dadurch laut Anklage von 2004 bis 2009 Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern in Höhe von 3,4 Millionen Euro hinterzogen.

 

Die anderen Firmen seien nur dazwischengeschaltet worden, um Sozialabgaben und Lohnsteuer zu reduzieren, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Rohland. Dies hätten alle Angeklagten gewusst. Alle der damals 490 festen Mitarbeiter der CAP sollen mit dem Modell vertraut gewesen sein. Schon beim Einstellungsgespräch seien neue Mitarbeiter auf die Möglichkeit der Nebentätigkeit angesprochen worden, betonte der Anklagevertreter. Die Mitarbeiter waren auch zufrieden, weil sie für ihre Über- und Wochenendstunden einen höheren Nettolohn erhielten.

 

Das Modell sei mehrfach von Fachleuten überprüft worden, betonte ein Verteidiger. „Dabei hatte es keinerlei Hinweise geben, dass das Modell illegal war“, sagte Rechtsanwalt Robert Jofer. Das Gericht stehe daher vor einer grundsätzlichen, komplizierten Rechtsfrage.

 

Vor gut fünf Jahren hatten etwa 140 Beamte die Büros von CAP sowie weiterer Beschuldigten in Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht. 2010 sorgte der Fall gar für einen Streit im Haushaltsausschuss des bayerischen Landtags. SPD, Freie Wähler und Grüne hatten dem damaligen Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) und den Steuerbehörden im Freistaat vorgeworfen, die jahrelang übliche Beschäftigungspraxis bei der CAP nicht genau genug unter die Lupe genommen zu haben.

 

Im Anklagezeitraum hatte die staatliche Flughafengesellschaft FMG einen 76-prozentigen Anteil an der CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH. Seit 2011 ist diese eine 100-prozentige Tochter der FMG.

Für den Prozess hat die Wirtschaftsstrafkammer 16 Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.

 

rg / dpa

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