Rund 140.000 Euro Sozialversicherungsschaden hat ein Ehepaar zu verantworten, weil sie in den vergangenen Jahren Arbeiter nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet haben.
Vor dem Amtsgericht München musste sich Ende vergangenen Jahres ein aus Portugal stammendes Ehepaar verantworten, dass im Zeitraum von September 2009 bis Januar 2011 eine Unternehmensgesellschaft als Reinigungsfirma betrieben hatte. Das Ehepaar beschäftigte in ihrer Firma einen Großteil ihrer Mitarbeiter, ohne sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. So wurden Arbeitnehmer überhaupt nicht oder mit zu geringen Arbeitslöhnen zur Sozialversicherung angemeldet und der Mindestlohn des Reinigungsgewerbes nicht gezahlt. Infolgedessen verursachte das Ehepaar einen Gesamtschaden von rund 140.000 Euro.
Dem Ehemann war die Ausübung des Reinigungsgewerbes in verantwortlicher Position bereits durch die Gewerbebehörden versagt. Daher ließ er seine Ehefrau der Form halber als Geschäftsführerin der Reinigungsgesellschaft auftreten.
Das Ehepaar wurde wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verurteilt; der Ehemann erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, seine Frau von einem Jahr und sechs Monaten. Die verhängten Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Das portugiesische Ehepaar erwartet nun zusätzlich die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
jn / Pressestelle Hauptzollamt München