Wiesnbedienungen arbeiten am liebsten jeden Tag der zwei Wochen Oktoberfest durch. Der Grund ist simpel: Das Geld. Doch durch das Mindestlohngesetzt droht verstärkte Zoll-Überwachung. Das könnte noch zum Problem für die Betreiber des Volksfests werden.
München – Fünf Maßkrüge pro Hand, 14 Stunden pro Tag und das zwei Wochen lang. Wiesnbedienungen müssen hart im Nehmen sein. Doch sie wollen das auch so, denn auf dem Oktoberfest wartet eine Menge Geld, das wiederum nur darauf wartet, verdient zu werden. Die Wiesn ist für viele das Geschäft des Jahres. Bedienungen verdienen hier so viel wie andere in mehreren Monaten.
Ganz genau mag das niemand sagen. Doch damit könnte bald Schluss sein. Denn der Zoll wird strenge Arbeitszeitkontrollen durchführen. Dabei kommen auch die Pflicht-Pausen häufig ungünstig für die Bedienungen. Martin Hörner, selbst Wiesnbedienung in der Ochsenbraterei hält davon wenig: „Wir machen das, um uns zusätzliches Geld zu verdienen. Wir sind alle vom gleichen Schlag und uns juckt es nicht, ob wir ein paar Stunden mehr arbeiten oder nicht.“
Denn trotz den Argumenten „aber es ist doch die Wiesn“ oder „da gehen die Uhren eben anders“ muss die gesetzliche Arbeitszeit eingehalten werden. Mit dem neuen Gesetz kommen auf die Wiesn-Wirte neue bürokratische Pflichten und Kontrollen von Beschäftigungszeiten durch den Zoll zu. Die Behörde ist im Zuge der Neuregelungen erstmals zusätzlich zuständig.
Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) und Wirtesprecher Toni Roiderer trafen sich in dieser Angelegenheit schon vor ein paar Wochen, um über die Auswirkungen des Gesetzes für die Wiesn zu beraten. Müller erklärte daraufhin: „Wir brauchen ein Gesamtkonzept zur Entbürokratisierung des Mindestlohns.“
Bisher gab es Arbeitszeitkontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt. Nun ist in bestimmten Fällen auch der Zoll zuständig. Der gilt als streng – und die Regelungen sind aufwändiger als bisher. Nach dem Gesetz zum Mindestlohn müssen Unternehmen die Arbeitszeiten aller Beschäftigten mit Monatseinkommen bis zu 2958 Euro genau dokumentieren. (Arbeitsbeginn, Ende und Pausenzeiten)
Roiderer schimpfte gegenüber münchen.tv: „Das Mindestlohngesetz hat es der Festzeltkultur in Bayern schwer gemacht. Es ist wirklich ein unheimlicher Aufwand. Wir hoffen, dass die Politik uns vielleicht doch noch hilft.“
Trotz allem: Eine Ausnahme für die Wiesn gibt es nicht. Beschäftigte auf Volksfesten dürfen – auch nach bisher geltenden Arbeitszeitgesetz – maximal zehn Stunden am Tag arbeiten, in der Regel an den Werktagen. Wird an einem Sonntag gearbeitet, muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen davor oder danach einen Ausgleichstag gewähren.
Hierfür erhielten die Beschäftigten freie Tage vor und nach der Wiesn. Müller und Roiderer fanden das „gesetzeskonform“. Das gilt es nun zu lösen. Ebenso wie das Problem um die Pausen der Bedienungen. Fällt die Pause in eine Zeit, in der der Tisch zahlt, geht hier das meist üppige Trinkgeld flöten. Eine weitere Baustelle also.
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