Am Mittwoch (6. August) ist der Bundespolizei am Münchner Flughafen ein mit Haftbefehl gesuchter deutscher Staatsangehöriger ins Netz gegangen. Als die Beamten den Deutschen nach seiner Ankunft aus Maskat kontrollierten, entdeckten sie die Fahndungsnotiz.
Der 41-Jährige war im Oktober 2012 vom Amtsgericht in Augsburg wegen Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Diese Haftstrafe setzte der Richter für drei Jahre zur Bewährung aus.
Da der Verurteilte immer wieder gegen die Bewährungsauflagen verstoßen und sich letztendlich nach Thailand abgesetzt hatte, ließ das Augsburger Amtsgericht mit Sicherungshaftbefehl nach dem Mann fahnden.
Nachdem die Bundespolizisten am Münchner Airport den Gesuchten festgenommen hatten, überstellten sie ihn an die Beamten des Polizeipräsidiums in Augsburg. Die bayerischen Polizisten werden den Festgenommenen dem zuständigen Richter vorführen.
RG / Polizei