Fahndung leicht gemacht.
Am 7. Mai, gegen 09:45 Uhr erschien ein 37-Jähriger auf der Dienststelle der Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof München und gab an, mit Haftbefehl gesucht zu werden. Dies bestätigte sich beim Abgleich seiner Daten mit dem Fahndungsbestand. Der wegen Bedrohung und falscher Verdächtigung Verurteilte hatte seinen Hafttermin nicht angetreten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig forderte eine Zahlung von 960 Euro, damit der 37-Jährige die Restersatzfreiheitsstrafe von 64 Tagen nicht antreten muss. Nach mehreren Telefonaten zahlte ein Freund den geforderten Betrag auf einer Polizeiinspektion in Niedersachsen ein. Mit der Bestätigung der örtlichen Polizei über den Eingang des Geldes konnte der „Selbststeller“ die Dienststelle der Bundespolizei um 14:45 Uhr auf freien Fuß verlassen.
Anders erging es einem 30-Jährigen aus der Gemeinde Grasbrunn. Der Hilfsarbeiter wurde am selben Tag bereits gegen 04:00 Uhr früh von einer Streife der Bundespolizei am Haupteingang des Münchner Hauptbahnhofs einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Der wegen Diebstahls Verurteilte hatte eine Geldstrafe von 663,50 Euro nicht beglichen. Da der Mann auch jetzt nicht zahlen konnte, brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt nach Stadelheim.
rr/Bundespolizei
Bild: Symbolbild/Bundespolizei