Vor einem Jahr wurde ein italienischer Radfahrer von einem bisher unbekannten Mann an der Isar in München getötet.
Fahndungsaufrufe erbrachten Hinweise, der Täter wird jedoch noch immer gesucht.
Am Dienstag, den 28.05.2013 gegen 22.05 Uhr wurde ein italienischer Radfahrer in der Münchner Erhardtstraße getötet.
Die Polizei ermittelte zunächst mit einer Sonderkomission, im Dezember 2013 wurde die rund 30 köpfige Soko schließlich auf die Ermittlungsgruppe Cornelius zurückgeführt und besteht aktuell aus 8 Beamten.
Die Ermittlungen wurden nahtlos weitergeführt.
630 Hinweise aus der Bevölkerung wurden aufgenommen und abgearbeitet.
In den Stadtvierteln rund um den Tatort wurden Befragungen bei Taxiunternehmen und -fahrern, sowie bei Ärzte und Krankhäusern groß angelegt Befragungen durchgeführt.
Personen, die sich zur Tatzeit in der Tatortnähe aufhielten, wurden über eine Handyortung ermittelt und anschließend überprüft. Insgesamt betrifft dies 16.000 Personen, eine Auswertung von circa 2.000 Personen steht noch aus. 4.700 Männer mussten Speichelproben bei der Polizei abgeben.
Aktuell gibt es keine Anhaltspunkte auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund.
Mehrere Fahndungsaufrufe in den Medien – sowohl in Deutschland, wie auch in Italien – und eine Darstellung des Falles in der Fernsehsendung “XY ungelöst“ erbrachten einige Hinweise, die allerdings nicht zum Täter führten.
Trotz dieser Bemühungen konnte der Täter bisher nicht ermittelt werden, dies auch vor dem Hintergrund, dass es offenbar keinerlei Beziehung zwischen Täter und Opfer gab und der Täter nicht unbedingt einen räumlichen Bezug nach München haben muss.
Nach wie vor nimmt die Mordkommission jeden Hinweis entgegen und geht diesem nach.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die EG Cornelius unter 089/ 2910 – 0 oder jede andere Polizeidienstelle zu wenden.
Auslobung:
Für Hinweise, die zur Klärung des Falles oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
RG / PP