Mo., 26.05.2014 , 09:39 Uhr

München: Kein Schmerzensgeld für 75-Jährigen Ballettänzer

Das Amtsgericht München hat die Klage eines 75 Jahre alten Mannes abgewiesen, der Schmerzensgeld von seinem Sportverein haben wollte, nachdem er sich an einer Balletstange verletzt hatte.

 

Mit 125 Kilo an der Stange

Soweit scheinbar ein gewöhnliches Ende eines Rechtsstreits. Aber:

Der Mann, der sich beim Turnen an der Balletstange verletzt hatte, ist im fortgeschrittenen Alter von 75 Jahren und bringt stattliche 125 Kilo Körpergewicht auf die Waage.

Er hiefte sein Bein und – so steht es im Bericht des Gerichts – Teile seines Gesäßes auf die Stange.

Da gibt diese Stange aber nach und sackt, immernoch mit dem Bein des Mannes darauf, nach unten.

Das Knie von dem Bein, mit dem er noch fest auf der Erde stand, knickte daraufhin unglücklich um.

Die Folge aus dem sportlichen Stunt waren ein eingerissener Miniskus und eine Prellung am Knie.

 

Aua… kein Schmerzensgeld vom Verein

Daraufhin dachte sich der Mann wohl:

„Kann doch nicht sein, dass dieses Sportgerät nichts aushält“ und wollte seinen Verein per Gericht zur Zahlung von Schmerzensgeld bringen.

Die zuständige Richterin sah das aber ein wenig anders:

„Derjenige, der sich selbst verletzt, könne einen anderen wegen dessen Mitwirkung nur dann in Anspruch nehmen, wenn dieser einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung geschaffen hat.

Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage für andere schafft, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Pflicht, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer zu verhindern. Der Verkehrssicherungspflichtige, also der Verein, müsse deshalb nicht für alle denkbaren Möglichkeiten des Schadenseintritts Vorsorge treffen.“

 

Wie gibt’s denn sowas?

Die Stange hat einen Schienen-Mechanismus, mittels dem ihre Höhe an der Wand verstellbar ist.

Um sie zu fixieren muss man eine Schraube festdrehen – öffnet man sie, dann kann man die Höhe verstellen.

Wer die Stange nun benutzt, muss selbst dafür sorgen, dass die Schraube fest genug gestellt ist und auch fest genug gestellt werden kann. Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

adc / AG

Ballet Geld Gericht Schaden Sport Tanz Urteil Zahlung

Das könnte Dich auch interessieren

26.03.2025 Sport in der Schwangerschaft – das darfst du tun Für manche werdenden Mütter ist die Vorstellung, mit Babybauch Sport zu treiben, ein Albtraum. Andere können sich gar nicht vorstellen, während der Schwangerschaft auf Sport zu verzichten. Sport in der Schwangerschaft ist grundsätzlich gesund und kann wesentlich zu mehr Wohlbefinden in der Schwangerschaft beitragen. Allerdings solltest du auf manche Sportarten, die du bisher ausgeübt hast, 13.03.2026 Wie Websitebaukästen technische Hürden beim Erstellen einer eigenen Seite senken Wenn Sie erstmals einen eigenen Internetauftritt planen, begegnen Ihnen oft Begriffe wie Hosting, SSL, Design oder Responsivität. Ein Homepage Baukasten ermöglicht Ihnen, eine Webseite ohne umfangreiche technische Kenntnisse oder komplizierte Softwareinstallationen zu gestalten und mit wenigen Klicks online zu stellen. Der unkomplizierte Zugang ist insbesondere für Einsteiger hilfreich, da viele technische Aufgaben automatisch im Hintergrund 12.03.2026 Wir schicken Euch ins Konzert! Erlebt das Geschwister-Duo Kirill & Alexandra Troussov mit Ihrer Virtuoso Gala Es ist wieder so weit: Das weltweit gefeierte Geschwister-Duo Kirill & Alexandra Troussov ist erneut live in seiner Heimatstadt München zu erleben – dieses Mal mit einer VIRTUOSO GALA am 17. März in der Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München,  mit Stargast Benedict Kloeckner! Es erwartet Euch ein einzigartiger Gala-Abend mit virtuosen Juwelen der Romantik u.a. von Paganini, 08.03.2026 Alles zur Kommunalwahl auf münchen.tv Die Kommunalwahl in München am 8. März 2026 entscheidet darüber, wer künftig im Rathaus und in den Bezirksausschüssen die Richtung für unsere Stadt vorgibt. Auf unserer Seite zur Wahl finden Sie einen interaktiven München‑O‑Mat, mit dem Sie Ihre eigenen Positionen mit den Programmen der antretenden Parteien und Wählergruppen vergleichen können – einfach Thesen beantworten, Parteien