Haftbefehle vollstreckt – Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof fasst zwei Straftäter
Die Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof konnte am Sonntag zwei mit Vollstreckungshaftbefehl gesuchte
Straftäter jeweils am Ausgang Bayerstraße des Münchner Hauptbahnhofes festnehmen.
Festnahme des ersten Straftäters
Gegen 14:15 Uhr wurde von einer Streife der Bundespolizei ein 36 Jahre alter polnischer Staatsbürger am Münchner Hauptbahnhof kontrolliert. Beim Datenabgleich stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft München I seit dem 18. März zur Festnahme ausgeschrieben ist. Der 36-Jährige war wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 50 Euro verurteilt worden. Von dieser Strafe waren noch jedoch noch 43 Tage offen. Dafür hätte der Pole inklusive Verfahrenskosten 2.907,87 Euro an die Gerichtskasse zahlen sollen. Da er dies nicht getan hatte, und das Geld auch während des Aufenthaltes bei der Bundespolizei nicht beibringen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe der Justiz überstellt.
Festnahme des zweiten Straftäters
Dasselbe Schicksal der Überstellung an die Justiz ereilte einen 31 Jahre alten Bulgaren. Dieser war gegen 21:00 Uhr
von einer Bundespolizeistreife am Münchner Hauptbahnhof einer Personenkontrolle unterzogen worden. Dabei stellte sich auch hier heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft München I erst am 3. April zur Festnahme ausgeschrieben worden war. Er war wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt worden. Da auch er die Geldstrafe nicht entrichtet hatte und das ausstehende Geld (mit Verfahrenskosten 808,50 Euro) bei der Bundespolizei nicht vorweisen konnte, muss er für die nächsten 49 Tage ersatzweise in Haft.
rr/Bundespolizei
Foto: Bundespolizei